16. Februar 2022

Anspruch auf Schmerzensgeld muss individuell berechnet werden

Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, wie die Höhe des Schmerzensgeldes, welches Opfern von Verkehrsunfällen zusteht, zu bestimmen ist. Was dabei zu berücksichtigen ist und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen, erfahren Sie hier.

Pauschale Berechnung unzulässig

Bei Verkehrsunfällen kommt es regelmäßig zu Verletzungen der beteiligten Personen. Die Unfallopfer haben dann einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Unfallverursacher und die Fahrzeugversicherung.

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 15.02.2022 klargestellt, dass die Höhe des Schmerzensgeldes nicht pauschal festgelegt werden darf, sondern dass immer die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen.

Nach der zutreffenden Ansicht des Bundesgerichtshofs ist insbesondere

  • die Schwere der Verletzung,
  • die Intensität und
  • Dauer der Schmerzen und Beeinträchtigungen,
  • das Verhalten des Verursachers sowie
  • die Auswirkungen der Verletzungen auf das Leben des Geschädigten entscheidend.

Es sind also stets die konkreten Umstände des Unfalls sowie die individuellen Folgen für das Unfallopfer zu berücksichtigen.

Lassen Sie sich nicht zu billig abspeisen!

Nach unserer Erfahrung versuchen die Versicherungen leider immer wieder die Geschädigten mit einem deutlich zu geringen Schmerzensgeld abzufertigen. Bei tausenden von Fällen, in welchen die Versicherungen Schmerzensgeld leisten müssen, macht es für sie einen erheblichen Unterschied, wenn regelmäßig mehrere hundert Euro zu wenig bezahlt werden. Daher haben die Versicherungen in jedem einzelnen Fall ein Interesse daran die Zahlungen möglichst gering zu halten.

Für Sie als Betroffene ist dies natürlich äußerst unschön. Sie müssen nicht nur die körperlichen Folgen des Unfalls ertragen – parallel versuchen die Versicherungen auch noch Ihre berechtigten Ansprüche kleinzureden.

Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Nehmen Sie diese Versuche der Versicherung nicht einfach hin und holen Sie sich professionelle Hilfe, um das Ihnen zustehende Schmerzensgeld zu bekommen. Wir kennen die Tricks der Versicherungen und kämpfen gerne für Sie, damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Dabei wissen wir, welche Umstände berücksichtigt werden müssen und akzeptieren keine pauschalen Argumente der Versicherungen.

Außerdem sorgen wir dafür, dass auch sämtliche Ihrer Schadensersatzansprüche – bspw. für Zuzahlungen zu Medikamenten, Fahrtkosten zum Arzt, beschädigte Kleidung und natürlich auch der Schaden an Ihrem Fahrzeug – angemessen ausgeglichen werden.

Die Kosten für unsere Tätigkeit müssen ebenfalls von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden – unsere Beauftragung beinhaltet für Sie also kein finanzielles Risiko.

Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind. Wir setzen die Ihnen zustehenden Ansprüche zügig durch!

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

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