Anwaltskanzlei Lenné goes green!
Am 31.08.2019 haben wir auf dem Dach unserer Kanzlei eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen. Mit einer Leistung von 9,75 kWp produzieren wir damit einen Großteil unseres Stromverbrauchs selbst.
Die Abkürzung „kWp“ steht bei Photovoltaikanlagen übrigens für „Kilowatt peak“ und gibt an, welche Höchstleistung in Kilowatt (kW) eine Photovoltaikanlage erbringen kann. Das Maß Kilowatt-Peak wird ausschließlich zur Messung der Leistung von Photovoltaikanlagen verwendet. Der Zusatz „peak“ dient dabei der Vergleichbarkeit der Leistung verschiedener Photovoltaikmodule. Ein Photovoltaikmodul erbringt nämlich bei unterschiedlichen Bedingungen eine andere Leistung, z. B. bei verschiedenen Außentemperaturen. Um sicherzustellen, dass Module mit derselben angegebenen Leistung gleichwertig sind, wird die Leistung eines Photovoltaikmoduls stets unter festgelegten Bedingungen, den sog. Standard-Testbedingungen, ausgewiesen.
Pro 1 kWp installierte Photovoltaik-Leistung ist jährlich mit einer durchschnittlichen Leistung von ca. 800 bis 1000 kWh (Kilowattstunden) zu rechnen.
Wir freuen uns, mit dieser Anlage unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, indem wir ohne CO2-Emission und fossile Brennstoffe den Großteil unseres Stromverbrauchs selbst erzeugen.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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