05. April 2023

Anwaltskanzlei Lenné in der Main-Post: wichtiges Urteil gegen Sportwettenanbieter

Ein Urteil mit wegweisendem Charakter: Per Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 01.02.2023 (Az.: 21 O 2063/21) muss ein Online-Glücksspielanbieter einem Mann aus Unterfranken, der bei Sportwetten im Internet rund 80.000 Euro verloren hatte, seine Wetteinsätze nun zurückzahlen.

Im Laufe seiner Teilnahme an den Online-Sportwetten zwischen Januar 2017 und Dezember 2019 hatte der – nach eigenen Angaben spielsüchtige – Mann 230.000 Euro investiert und 150.000 Euro gewonnen. Damit kam er auf Verluste von insgesamt 80.000 Euro, die der Sportwettenanbieter per Beschluss des Landgerichts Würzburg nun erstatten muss.

Illegales Online-Glücksspiel: Anbieter hatte keine Lizenz für Online-Sportwetten

In der Urteilsbegründung wurde unter anderem angeführt, dass der Spieler zum damaligen Zeitpunkt nicht wissen konnte, dass Online-Wetten verboten waren bzw. dass der Glücksspielanbieter nicht über eine Lizenz für Online-Sportwetten gemäß Glücksspielstaatsvertrag verfügte. Vielmehr hatte die Werbung des Unternehmens dem Kläger den Eindruck vermittelt, dass Online-Sportwetten legal seien. Der Sportwettenanbieter hatte unter anderem auf den Banden von Fußballstadien und in den Medien mit Sport-Promis wie Oliver Kahn für sein Angebot geworben. Dadurch sei für den Kläger nicht erkennbar gewesen, dass er sich durch seine Teilnahme an den Online-Sportwetten an illegalem Glücksspiel beteiligte.

Da Online-Glücksspiele einschließlich Sportwetten zum damaligen Zeitpunkt gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag in aller Regel verboten waren, seien die Verträge über die abgeschlossenen Wetten unwirksam, heißt es im Urteil. Zwar wurde das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag zum 1. Juli 2021 weitestgehend gelockert, allerdings gilt diese Lockerung nicht rückwirkend. Im betreffenden Zeitraum zwischen 2017 und 2019 verfügte der beklagte Anbieter außerdem nicht über eine gültige Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen inkl. Sportwetten. Eine entsprechende Erlaubnis erhielt er erst im Oktober 2020.

Argumentation der Glücksspielanbieter: Angebot wurde von Behörden geduldet

Die Sportwetten-Anbieter berufen sich häufig darauf, dass ihr Angebot von den Behörden geduldet worden und daher zivilrechtlich nicht zu beanstanden sei – auch ohne entsprechende Lizenz. Diese Argumentation ließ das Landgericht Würzburg jedoch nicht gelten. Verträge mit Anbietern ohne Lizenz seien nichtig. Die Tatsache, dass die Behörden nicht gegen den Gesetzesverstoß des Anbieters vorgegangen sind, ändere daran nichts. Der Beschluss des LG Würzburg ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das ist bereits das zweite hochkarätige und wegweisende Urteil, das wir in unserer Kanzlei für unsere Mandanten errungen haben. Den entsprechenden Beitrag der Main-Post Würzburg finden Sie hier. Die Chancen für Spieler, die bei illegalem Online-Glücksspiel bei Anbietern ohne Lizenz Geld verloren haben, ihre Einsätze noch zurückerstattet zu bekommen, stehen gut. Wenn auch Sie betroffen sind, beraten wir Sie in unserer Kanzlei gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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