14. September 2015

Anwaltskanzlei Lenné übernimmt Prozess um Erbrechtsstreit in Fischer-Dynastie

Nach dem Medieninteresse der vergangenen Tage können wir heute bestätigen, dass wir den Prozess von Margot Fischer-Weber gegen ihren Vater Artur Fischer – den Erfinder des Fischer-Dübels - übernommen haben. Worum geht es?

Im Alter von 36 Jahren unterschrieb Frau Margot Fischer-Weber auf Initiative ihres Vaters einen notariellen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag.

Unsere Mandantin war damals wie heute schwerstbehindert und kann kaum etwas hören. Die weitreichenden Folgen des Vertrages waren ihr damals unverständlich.

Vertragspartner ihr gegenüber war ihr Vater, Artur Fischer. Der erfolgreiche Geschäftsmann zählt aufgrund seiner zahlreichen Patente zu den „500 reichsten Deutschen“. Das Privatvermögen wird nach Medienberichten auf rund 300 Millionen € geschätzt.

Der Prozess ist bereits in einem fortgeschrittenen Stadium. Unsere Mandantin möchte offensiv auf ihre Erlebnisse aufmerksam machen und andererseits den Erbvertrag als sittenwidrig annullieren lassen.

Rechtsanwalt Guido Lenné: „Wir haben den laufenden Prozess, in dem es um einen Millionenbetrag geht, in der vergangenen Woche als alleinige Prozessvertreter übernommen. In unserem Haus arbeiten derzeit mehrere Rechtsanwälte im Team an dem komplexen Fall.“

Wir werden zu gegebener Zeit Weiteres berichten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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