23. April 2018

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz vs. „Undercover Boss“

Sind auch Sie Angestellter eines Unternehmens, welches Gegenstand des RTL-Formats „Undercover Boss“ war?

Und haben Sie sich auch bereits die Frage gestellt, weshalb einzelne Kollegen von Ihnen, die in der Sendung aufgetaucht sind, Urlaube/Reisen, Führerscheine etc. bezahlt bekommen und Sie, als ebenso lang tätiger Mitarbeiter des Unternehmens, leer ausgehen, obwohl Sie die gleiche Arbeit leisten?

In dem TV-Format pickt RTL bzw. der jeweilige Arbeitgeber einzelne Angestellte mit einem „besonderen Schicksal“ heraus, stellt diese vor, lässt diese Teil der Sendung werden und der verantwortliche Geschäftsführer - der Boss - lässt den betreffenden Angestellten dann für die jahrelange Betriebstreue und gute Arbeit - so die stets gleiche Begründung, die dem Zuschauer vermittelt wird - geldwerte Leistungen zukommen.

Die Situation stellt sich nach unserer Rechtsauffassung - gestützt auf den Inhalt der ausgestrahlten Folgen des TV-Formats, da weitere Informationen nicht zugänglich sind - wie folgt dar:

Es wird nach unserer Auffassung hier einzelnen Mitarbeitern eines Unternehmens ohne sachlichen Grund durch die Unternehmensführung eine Sonderleistung  zugewendet - sei es in direkter Geldform, in Form von Urlaubsreisen - die auch als Reisen zum Zwecke des Erwerbs neuer Kenntnisse, die dann im Sinne des Unternehmens sein sollen - oder durch Zuschüsse, insbesondere für Führerscheine gewährt werden.

Verstoßen wird von den Unternehmen, die an dem Sendeformat teilnehmen dann aber gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Dieser gebietet es dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, bei Anwendung einer selbst geschaffenen Regelung gleich zu behandeln und verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung.

Die wichtigste Rolle spielt der Gleichbehandlungsgrundsatz bei zusätzlichen Entgeltleistungen / Sondervergütungen des Arbeitgebers. Diese muss der Arbeitgeber grundsätzlich so gewähren, dass kein Arbeitnehmer ungerechtfertigt benachteiligt wird.

Dass hier sachgerechte Gründe für eine Besserstellung der Mitarbeiter, die die Sonderleistungen erhalten, vorliegen, ist für uns anhand der ausgestrahlten Inhalte nicht ersichtlich. Sofern die Unternehmen keine plausible Begründung für die Zuwendungen vorbringen können und weshalb diese nur ein Bruchteil der Angestellten des Unternehmens erhalten, liegt hierin nach unserer Rechtsauffassung eine sachfremde Ungleichbehandlung.

Entscheidend ist der Zweck, den der Arbeitgeber mit der Leistung verfolgt:

Betrachtet man die ausgestrahlten Folgen der Sendung „Undercover Boss“, wird deutlich, dass von den Vorgesetzten der jeweiligen Unternehmen immer zwei Punkte bei der Vergabe der Sonderleistungen genannt werden.

  1. die herausragende Tätigkeit für das Unternehmen über mehrere Jahre
  2. Das persönliche (private) Schicksal des Angestellten.

Reichen diese beiden Punkte aus, um Sonderleistungen zu rechtfertigen? 

Nach unserer Einschätzung wohl kaum. Auch andere Angestellte werden vergleichbar gute Leistungen in dem Unternehmen erbringen. Man beachte, dass in der Sendung „Undercover Boss“ immer Unternehmen mit einer Vielzahl von Standorten im Bundesgebiet und damit auch einer hohen Zahl an Beschäftigten vorgestellt werden.

Das private Schicksal stellt nach unserer Auffassung keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung dar.

Sind auch Sie Mitarbeiter eines der Unternehmen, die an der Sendung „Undercover Boss“ teilgenommen haben und wollen eine Gleichbehandlung bei der Vergabe von Sonderleistungen erreichen? Dann sprechen Sie uns an. Wir kämpfen für Ihr Recht!

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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