27. September 2023

Arbeitsrechtsschutzversicherung: Do oder Don‘t?

Klassische Rechtsschutzversicherungen decken das Arbeitsrecht meistens nicht ab. Versicherte müssen zusätzlich den Baustein Arbeitsrechtsschutz (oder auch Berufsrechtsschutz) abschließen. Doch mit diesem Zusatzbaustein steigen die Beiträge teilweise erheblich – in manchen Fällen sogar auf das Doppelte. Dabei deckt die Arbeitsrechtsschutzversicherung längst nicht alles ab. Im Gegenteil: Die Zahl der Ausschlüsse nimmt stetig zu. Arbeitnehmer sollten daher die Vor- und Nachteile einer solchen Versicherung im Vorfeld genau abwägen.

Wann greift die Arbeitsrechtsschutzversicherung?

Grundsätzlich greift die Arbeitsrechtsschutzversicherung erst, wenn der Schadenfall bereits eingetreten ist, z. B. in Form einer unrechtmäßigen Kündigung, einer zu geringen Abfindung, einer Abmahnung oder auch ausbleibender Gehälter. Auch Streitfälle in Bezug auf Mutterschutz und Arbeitszeugnis werden von der Versicherung abgedeckt.

Kein Versicherungsschutz besteht hingegen bei den Vorstufen solcher Eskalationen, also wenn eine Kündigung angedroht wird oder wenn ein Vertrag geprüft werden soll. Auch Beratung oder Mediation zählen in den meisten Fällen nicht zu den Versicherungsleistungen. Zwar gibt es auch Anbieter, die Beratungen absichern, aber es bleibt die Frage, ob man die Arbeitsrechtsschutzversicherung wirklich für so kleine Leistungen in Anspruch nehmen will. Die Versicherer dürfen nämlich von ihrer Seite den Vertrag kündigen. So gibt es beispielsweise Verträge, die vorsehen, dass die Versicherung den Vertrag kündigen kann, wenn zwei Fälle innerhalb von zwölf Monaten eintreten. Wenn das der Fall ist, haben es Versicherungsnehmer dann oft schwer, eine neue Versicherung zu finden. Denn viele fragen bei Antragstellung nach, ob der letzte Vertrag vonseiten der Versicherung gekündigt wurde.

Welche Kosten übernimmt die Berufsrechtsschutzversicherung?

Im Versicherungsfall zahlt die Arbeitsrechtsschutzversicherung alle Kosten in Verbindung mit der juristischen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber, wie das Anwaltsgehalt und die Gerichtskosten aber auch die Kosten für ein Schlichtungsverfahren.

Diese Kosten variieren natürlich von Fall zu Fall. Um eine Vorstellung davon zu bekommen, welche Kosten im Einzelfall zusammenkommen, können Arbeitnehmer einen sog. Prozesskostenrechner benutzen oder unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Gerne ermitteln wir die zu erwartenden Prozesskosten anhand des Streitwerts. Im Falle einer Kündigung wären das beispielsweise drei Gehälter. Bei einem Streitwert in Höhe von 10.000 Euro würden sich die Anwaltskosten auf ca. 1.900 Euro belaufen. Diese muss beim Arbeitsgericht jede Partei selbst zahlen – unabhängig davon, ob der Fall gewonnen oder verloren wurde.

Das müssen Sie beim Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung beachten

Arbeitsrechtsschutzversicherungen müssen wie jede andere Versicherung auch vor Eintreten eines Schadenfalls abgeschlossen werden. Betroffene können sie also nicht erst abschließen, wenn die Kündigung bereits vorliegt. Außerdem ist zu beachten, dass es nach Vertragsschluss für gewöhnlich eine dreimonatige Wartezeit gibt, bis der Versicherungsschutz tatsächlich greift.

Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte zudem prüfen, ob der Baustein Arbeitsrecht als Erweiterung zum bestehenden Vertrag verfügbar ist oder ob durch den Abschluss ein ganz neuer Vertrag zustande kommt. Letzteres sollte man vermeiden, denn die neuen Verträge enthalten oft wesentlich mehr Ausschlüsse als ältere Policen. Bei neuen Verträgen stehen sich Versicherungsnehmer daher in vielen Fällen schlechter als bei bestehenden.

Wichtig ist außerdem, eine angemessen hohe Schadenssumme zu vereinbaren. Bei einer Arbeitsrechtsschutzversicherung sollte diese 500.000 Euro und höher betragen. Und noch ein Tipp, um Kosten zu sparen: Schon ein geringer Selbstbehalt von ca. 150 Euro im Schadenfall kann bei den monatlichen Versicherungsbeiträgen eine Ersparnis von rund 50 Prozent bewirken (auch bei der Rechtsschutzversicherung).

Lohnt sich eine Berufsrechtsschutzversicherung überhaupt?

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung kann in vielen Fällen sinnvoll sein, insbesondere wenn von hohen Streitwerten auszugehen ist. Auch in Branchen, in denen schnell abgemahnt oder gekündigt wird, kann sich der Abschluss einer solchen Versicherung für Arbeitnehmer lohnen. Grundsätzlich läuft es meistens auf die Frage hinaus, ob die Betroffenen auch wirklich bereit sind, gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen.

In der Anwaltskanzlei Lenné vertreten wir unsere Mandanten seit Jahren auch im Arbeitsrecht und wissen, dass es oft um hohe Summen geht, an denen unter Umständen das Wohl einer ganzen Familie hängen kann. Wir haben außerdem vielseitige Erfahrungen gesammelt, wann die Versicherungen zahlen und unter welchen Umständen sich der Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung wirklich lohnt. Gerne beraten wir Sie auch dazu. Vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin in unserer Kanzlei.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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