13. Februar 2014

Argentinien-Anleihen erneut Thema beim Bundesgerichtshof

Die Republik Argentinien hat auf den internationalen Finanzmärkten Gelder aufgenommen. Auch viele Kapitalanleger aus Deutschland haben hier investiert. Unter Berufung auf einen angeblichen Staatsnotstand will Argentinien seinen Zahlungsverpflichtungen seit Längerem nicht mehr nachkommen.

Bei den in Deutschland aufgenommenen Geldern ist regelmäßig deutsches Recht anwendbar. Nach deutschem Recht ist die Republik Argentinien zur Rückzahlung der Anleihen verpflichtet. Wir haben bereits zahlreiche Urteile gegen die Republik Argentinien erstritten, die Argentinien zur Zahlung verpflichten, siehe z.B. hier.

Die von uns vertretenen Anleger hatten ungünstige Umtauschangebote abgelehnt und bestanden auf vollständige Rückzahlung ihrer Gelder.

In einem von uns geführten Prozess für einen deutschen Investor hat Argentinien nun erneut Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

Argentinien hat von zwei deutschen Professoren der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ein Gutachten fertigen lassen und führt dieses derzeit in allen Prozessen ein. Dieses Rechtsgutachten untersucht, ob sich in den vergangenen Jahren unter dem Eindruck der seit einiger Zeit andauernden Staatsschuldenkrise, dass Völkerrecht und der deutsche ordre public in Bezug auf den Umgang mit sogenannten Holdout-Gläubigern geändert hat.

Die Gutachter kommen dabei zu dem Ergebnis, dass Gläubiger des Landes Argentinien eine am Maßstab von Treu und Glauben zu messende Pflicht trifft, sich an Umschuldungsverhandlungen eines Schuldnerstaates zu beteiligen.

Argentinien will, vereinfacht gesprochen, die Gläubiger zwingen sich an einer Umschuldung zu beteiligen, also Verluste hinzunehmen.

Rechtsanwalt Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: "Das neue Rechtsgutachten weist diverse Schwächen auf. Dies wurde bereits unterinstanzlich festgestellt. Ich gehe davon aus, dass sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu argentinischen Staatsanleihen nicht verändern wird.“

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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