26. Januar 2026

Arrestbeschluss gegen Tipico: Gericht setzt starkes Zeichen für Spielerschutz

Beschluss des LG Mainz vom 13. Januar 2026

Mit einem wegweisenden Beschluss hat das Landgericht Mainz erstmals einen dinglichen Arrest gegen einen international tätigen Glücksspielanbieter angeordnet. Gegenstand des Verfahrens ist ein Rückforderungsanspruch eines Spielers in Höhe von rund 100.000 Euro zuzüglich Zinsen gegen die Glücksspielmarke Tipico.

Der Arrest richtet sich gegen das bewegliche und unbewegliche Vermögen der beteiligten Gesellschaften und stellt nach unserer Kenntnis einen Novum im deutschen Glücksspielrecht dar. Erstmals wurde damit erfolgreich verhindert, dass sich ein internationaler Anbieter durch konzerninterne Vermögensverschiebungen einer späteren Zwangsvollstreckung entzieht.

Hintergrund des Falls

Die Marke Tipico wird über zwei rechtlich selbstständige Gesellschaften mit Sitz in Malta betrieben. Während eine Gesellschaft Online-Sportwetten anbietet, ist die andere für Online-Casinospiele zuständig. Beide Unternehmen agieren konzernverbunden und treten gegenüber den Spielern über eine gemeinsame deutschsprachige Plattform mit einheitlichem Spielerkonto auf.

Für Nutzer ist diese gesellschaftsrechtliche Trennung faktisch nicht erkennbar.

Der Antragsteller nahm zwischen 2014 und 2017 an den angebotenen Glücksspielen teil und erlitt Verluste von rund 100.000 Euro. Zu diesem Zeitpunkt verfügten die beteiligten Gesellschaften über keine gültige deutsche Glücksspiellizenz. Die erforderlichen Konzessionen wurden erst Jahre später – ab 2020 bzw. 2022 – erteilt.

Juristische Grundlage des Arrestanspruchs

Nach Auffassung des Gerichts ist der geltend gemachte Anspruch zumindest schlüssig und glaubhaft gemacht. In Betracht kommt u.a. ein Bereicherungsanspruch gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB.

Das Landgericht geht davon aus, dass die zugrunde liegenden Spielverträge wegen Verstoßes gegen das damalige Glücksspielrecht nichtig sein dürften. Maßgeblich ist hierbei § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Da die Angebote ohne deutsche Erlaubnis gezielt auch an Spieler in Deutschland gerichtet waren, fehlte es an einer rechtlichen Grundlage für die vereinnahmten Spieleinsätze.

Warum das Gericht einen Arrest für erforderlich hielt

Besonders bemerkenswert ist die Bejahung des Arrestgrundes. Das Gericht folgte der Argumentation, dass eine konkrete Gefährdung der späteren Vollstreckung besteht.

Anhand des veröffentlichten Jahresabschlusses einer der Antragsgegnerinnen für das Geschäftsjahr 2024 wurde dargelegt, dass die Gesellschaft nahezu ihre gesamte Liquidität an die Konzernmutter abgeführt hat. Insgesamt wurden Dividenden von über 1,22 Milliarden Euro beschlossen, wovon mehr als 1,08 Milliarden Euro netto aus dem Unternehmen abgeflossen sind.

In der Folge reduzierte sich das bilanzielle Eigenkapital auf einen kaum noch nennenswerten Betrag, ergänzt lediglich durch geringe Rücklagen. Das Gericht stellte klar, dass angesichts der Vielzahl potenzieller Rückforderungsansprüche deutscher Spieler derart niedrige Rückstellungen kaufmännisch nicht nachvollziehbar seien.

Diese Ausschüttungspolitik entziehe dem Unternehmen gezielt die Haftungsmasse und gefährde die Durchsetzbarkeit berechtigter Forderungen – insbesondere vor dem Hintergrund anhängiger europarechtlicher Verfahren.

Ein Präzedenzfall im Glücksspielrecht

Bislang scheiterten viele erfolgreiche Urteile gegen Online-Glücksspielanbieter nicht an der Rechtslage, sondern an der praktischen Vollstreckung. Vermögenswerte wurden ins Ausland verlagert oder innerhalb des Konzerns verschoben, sodass titulierte Forderungen faktisch leer liefen.

Der nun erlassene Arrest greift genau hier ein: Er ermöglicht die Sicherung von Vermögenswerten bereits während des laufenden Verfahrens und verhindert, dass diese der Zwangsvollstreckung entzogen werden.

Nach unserer Kenntnis handelt es sich um den ersten Arrestbeschluss dieser Art gegen einen internationalen Glücksspielanbieter.

Wie es nun weitergeht

Der Arrestbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Gesellschaften können Widerspruch einlegen oder durch Stellung einer Sicherheitsleistung die Vollziehung des Arrestes abwenden. Unabhängig davon ist der Zweck der Maßnahme erreicht: Vermögenswerte wurden gesichert und der Druck auf die Anbieter erhöht.

Das Gericht hat ausdrücklich anerkannt, dass systematische Vermögensverlagerungen ein ausreichender Grund für den Erlass eines Arrestes sein können.

Besondere Bedeutung trotz „Bill 55“ aus Malta

Zusätzliche Brisanz erhält der Fall durch das maltesische Gesetz „Bill 55“, das die Vollstreckung ausländischer Urteile gegen Glücksspielanbieter mit Sitz in Malta erheblich erschwert. Diese Regelung steht in deutlichem Spannungsverhältnis zum europäischen Recht, wird in der Praxis aber häufig als Schutzschild genutzt.

Gerade deshalb ist der Arrest in Deutschland so entscheidend: Er greift dort, wo die maltesische Regelung keine Wirkung entfaltet.

Tipico unterhält in Deutschland ein weit verzweigtes Vertriebsnetz mit über 900 Wettbüros, deutschen Tochtergesellschaften sowie Geschäftsbeziehungen zu hiesigen Banken und Finanzämtern. Es bestehen daher zahlreiche Anknüpfungspunkte für pfändbare Vermögenswerte, etwa Forderungen gegen Franchisenehmer oder Steuererstattungsansprüche.

Da das Gericht zudem eine Gesamtschuldnerschaft der beteiligten Gesellschaften angenommen hat, erstreckt sich der Arrest auch auf die zweite Konzernfirma.

Signalwirkung für betroffene Spieler

Der Beschluss macht deutlich, dass deutsche Gerichte bereit sind, entschlossen gegen Strategien der Haftungsvereitelung vorzugehen. Er zeigt, dass nicht nur Urteile, sondern auch wirksame Sicherungsmaßnahmen möglich sind – selbst gegenüber international agierenden Glücksspielkonzernen.

Die Argumentationskette ist klar: Unzureichende Rückstellungen führen zu bilanziellen Verzerrungen, diese ermöglichen massive Ausschüttungen, welche wiederum die Haftungsmasse beseitigen. Am Ende bleibt eine wirtschaftlich entkernte Gesellschaft zurück. Genau diesem Ablauf hat das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben.

Handlungsbedarf für Spieler

Spieler, die bei nicht lizenzierten Online-Glücksspielangeboten Verluste erlitten haben, sollten nicht abwarten. Die Rechtsprechung entwickelt sich zunehmend spielerfreundlich, zugleich arbeiten viele Anbieter aktiv daran, Vermögenswerte dem Zugriff zu entziehen.

Der Arrest zeigt, dass frühzeitiges Handeln entscheidend ist. Wer seine Ansprüche rechtzeitig geltend macht und gegebenenfalls absichert, verbessert seine Chancen erheblich, diese auch tatsächlich durchzusetzen.

Der Arrestbeschluss des Landgerichts Mainz ist mehr als eine Einzelfallentscheidung. Er markiert einen strategischen Wendepunkt im Vorgehen gegen internationale Glücksspielanbieter. Auch wenn der weitere Prozessausgang offen bleibt, steht fest: Die Gerichte haben erkannt, dass effektiver Spielerschutz ohne Vermögenssicherung ins Leere läuft.

Dieser Beschluss zeigt, dass sich rechtliche Durchsetzung auch gegen große Konzerne lohnt – sofern frühzeitig, konsequent und mit den richtigen Instrumenten vorgegangen wird.

 

von Benedikt Nilges
Benedikt Nilges

Angestellter Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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