Artikel bei ntv: Höhe der Abfindung
In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer seine Abfindung im Zuge einer Kündigungsschutzklage einfordern, wenn der Arbeitgeber nicht zahlen sollte. Die Chancen für den Arbeitnehmer stehen dabei grundsätzlich gut.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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