14. März 2019

Artikel bei ntv: Höhe der Abfindung

Tatsächlich besteht in den meisten Kündigungsfällen kein Anspruch auf eine Abfindung. So gibt es viele verschiedene rechtlich einwandfreie Kündigungsgründe. Verstößt der Arbeitnehmer beispielsweise wiederholt gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag oder kann sie nicht mehr erfüllen, weil er langfristig erkrankt ist, hat er keinen Anspruch auf eine Abfindung. Anders sieht das bei einer betriebsbedingten Kündigung aus.

In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer seine Abfindung im Zuge einer Kündigungsschutzklage einfordern, wenn der Arbeitgeber nicht zahlen sollte. Die Chancen für den Arbeitnehmer stehen dabei grundsätzlich gut.

Wenn Sie sich selber einen Überblick über die Ihnen zustehende Abfindung verschaffen möchten, nutzen Sie gerne unseren kostenfreien Online-Abfindungsrechner oder vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung in unserer Kanzlei.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4/5 Sterne (4 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen