Aufforderung zur Bankdaten-Bestätigung per QR-Code erhalten – was sollten Sie jetzt tun?
Immer wieder melden sich Menschen, die einen Brief erhalten haben, der täuschend echt aussieht und angeblich von ihrer Bank stammt. In diesem Schreiben heißt es, dass europaweit neue Regelungen im Zahlungsverkehr eingeführt würden, die angeblich ab Oktober 2025 gelten. Um weiterhin Überweisungen tätigen zu können, sollen Kundinnen und Kunden bis spätestens 1. September 2025 ihre Daten bestätigen. Hierfür wird verlangt, einen QR-Code mit dem Smartphone zu scannen. Danach soll man seine persönlichen Daten und Zugangsdaten eingeben und die neuen Geschäftsbedingungen akzeptieren. In dem Brief wird versprochen, dass dann keine weiteren Schritte nötig seien. Banken weisen jedoch immer wieder darauf hin: Diese Briefe stammen nicht von ihnen, es handelt sich um eine betrügerische Masche.
Welche Schritte sind sinnvoll?
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Keine Eingaben machen
Öffnen Sie die im Schreiben genannte Internetseite nicht, scannen Sie den QR-Code nicht und teilen Sie weder Kontodaten noch TANs mit. Solche Aufforderungen werden seriös niemals auf diesem Weg verschickt. -
Kontakt zur Bank aufnehmen
Informieren Sie Ihre Bank sofort über das Schreiben. Nutzen Sie nur die offiziellen Telefonnummern oder den Login-Bereich auf der bekannten Webseite. Gegebenenfalls sollte der Online-Banking-Zugang sofort gesperrt werden. -
Beweise sichern
Heben Sie den Brief auf, fotografieren Sie ihn und erstellen Sie Screenshots, falls Sie die gefälschte Seite bereits aufgerufen haben. Diese Unterlagen können später für Ansprüche wichtig sein. -
Anzeige erstatten
Betrugsversuche dieser Art sollten unbedingt bei der Polizei gemeldet werden. Die Strafanzeige können Sie online oder bei Ihrer örtlichen Dienststelle aufgeben. -
Schadensersatz verlangen
Sollten bereits Abbuchungen erfolgt sein, können Sie die Bank auf Grundlage des Zahlungsdienstevertrags (§ 675u BGB) zur Erstattung auffordern. Nur bei grober Fahrlässigkeit kann die Bank versuchen, sich auf Haftungsausschlüsse zu berufen.
Wie wir Sie unterstützen können
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Wir prüfen, ob Ihre Bank zur Rückerstattung verpflichtet ist.
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Wir formulieren rechtssichere Schreiben an die Bank und setzen für Sie Fristen.
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Wir unterstützen Sie bei der Anzeigeerstattung und der Beweissicherung.
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Wir vertreten Sie im gesamten außergerichtlichen Verfahren und – falls erforderlich – auch vor Gericht.
Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können ganz bequem online einen Termin buchen.
Unser Rat: Schnell handeln
Zögern Sie nicht, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben. Je früher Sie rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, desto besser lassen sich Schäden verhindern oder rückgängig machen. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie online einen Termin für Ihre kostenlose Erstberatung.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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