10. Februar 2020

Autofahrer dürfen jetzt wieder kleine Motorräder fahren

Ende 2019 hat der Bundesrat beschlossen, dass Autofahrer von nun an kleine Motorräder bis zu 125 ccm, sogenannte Leichtkrafträder, fahren dürfen, ohne dafür den bislang notwendigen Motorradführerschein der Klasse A1 machen zu müssen.

Die Regelung, dass kleine Motorräder mit dem Autoführerschein gefahren werden dürfen, gab es in Deutschland bereits bis April 1980, ebenso in einigen anderen europäischen Ländern, darunter Italien und Österreich. Nun ist dies wieder erlaubt.

Durch die Neuregelung soll unter anderem erreicht werden, dass mehr Leute auf ein Zweirad umsteigen. Dadurch soll der Verkehr klimafreundlicher werden. Zudem kann sich dadurch auch das Verkehrsaufkommen in den Städten reduzieren, da Motorräder weniger Platz auf der Straße und auf Parkplätzen beanspruchen.

Voraussetzungen für den Umstieg

Voraussetzung für einen Umstieg auf zwei Räder ist, dass eine Fahrschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Einheiten zu jeweils 90 Minuten stattgefunden hat, der Fahrer mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren Inhaber des Autoführerscheins ist. Eine theoretische oder praktische Prüfung ist jedoch nicht notwendig.

Personen, die vor dem 01.04.1980 ihren Autoführerschein erworben haben, dürfen auch weiterhin ohne zusätzliche Unterrichtseinheiten Motorräder mit 125 ccm fahren.

Wenn auch Sie eine Bescheinigung erhalten möchten, die Sie zum Führen eines kleinen Motorrades berechtigt, und Fragen dazu haben, können Sie sich gerne von uns beraten lassen.

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

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