16. Februar 2024

BaFin: fragwürdige Vertriebspraktiken bei Restschuldversicherungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat schon länger ein Auge auf die Vertriebspraxis von Restschuldversicherungen bei Kreditinstituten und im Einzelhandel. Nun hat die Finanzaufsicht erneut Testkäufe durchgeführt. Das Ergebnis: Es ist gibt nach wie vor große Unterschiede in Bezug auf die Beratungsqualität. Laut der BaFin hätten die Testkäufe gezeigt, dass sowohl beim Vertrieb durch Kreditinstitute als auch im Einzelhandel die Beratung nicht immer zufriedenstellend erfolgt sei, da relevante Punkte nicht angesprochen wurden. Auch die Kostentransparenz bei den Produkten wurde kritisiert.

Testkäufe zeigen: Verkauf von Restschuldversicherungen nach wie vor hoch

Diese Testkäufe wurden in Form des sogenannten Mystery Shopping durchgeführt. Das heißt, dass sich geschulte Käufer als Verbraucher ausgeben, um sich beraten zu lassen. Dieses Vorgehen ist Bestandteil der neuen Verbraucherschutzstrategie der Bankenaufsicht. Insgesamt erfolgten 160 Vor-Ort-Testkäufe. 50 % der Testkäufe wurden bei Kreditinstituten getätigt, die restlichen 50 % im Einzelhandel.

Wie die Testkäufe ergaben, ist der Abschluss von Restschuldversicherungen bei den befragten Kreditinstituten nach wie vor sehr verbreitet. So wurden im Jahr 2022 bei neun der Kreditinstitute bei mehr als der Hälfte der Verbraucherdarlehensverträge auch eine Restschuldversicherung verkauft. Bei weiteren 17 Kreditinstituten war es zumindest ein beträchtlicher Teil.

Ratenschutzversicherung seit Jahren unter Kritik

Die Restschuldversicherung soll Verbrauchern helfen, Kreditraten auch dann bedienen zu können, wenn sie beispielsweise länger krank sind oder arbeitslos werden. Allerdings stehen diese Versicherungen bzw. deren vermehrter Verkauf durch die Kreditinstitute seit einigen Jahren unter Kritik. So werden sie von den Banken gerne auch bei kleinen Darlehensverträgen verkauft, bei denen sie nicht wirklich nötig sind und lediglich die Kosten für den Kredit hochtreiben. Viele Versicherungsverträge enthalten außerdem zahlreiche Ausschlusskriterien, sodass der gewünschte Versicherungsschutz im Ernstfall gar nicht greift. Insbesondere mit den Kosten, die mit dem Versicherungsabschluss einhergehen, sind die Banken in der Vergangenheit nicht transparent umgegangen.

Mangelhafte Kostentransparenz für Verbraucher

Das scheint sich nicht geändert zu haben, wie die aktuelle Mystery-Shopping-Aktion der BaFin gezeigt hat. So sollen die Beratungen in puncto Kostentransparenz nach wie vor einiges zu wünschen übriglassen. Aus Verbrauchersicht wäre es beispielsweise sinnvoll, wenn für den Kreditvertrag die Kosten mit und ohne Ratenschutzversicherung transparent gegenübergestellt würden, auch wenn hierzu keine gesetzliche Verpflichtung bestünde.

Die Testkäufe hätten aber gezeigt, dass in 40 % der Fälle keine mündliche und bei 59 % keine schriftliche Gegenüberstellung der Kosten erfolgt sei. Bei 26 % der Testkäufe habe weder eine mündliche noch eine schriftliche Gegenüberstellung der Kosten stattgefunden.

Abschluss einer Restschuldversicherung ist freiwillig

Außerdem hätten sich 6 % der Testkäufer zum Abschluss einer Restschuldversicherung gedrängt gefühlt. Immerhin räumte die Bankenaufsicht in ihrem Bericht ein, dass aus den Vertragsunterlagen stets klar hervorgegangen sei, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung freiwillig erfolge. Aber: Bei den Beratungsgesprächen habe es nicht immer einen mündlichen Hinweis zur Freiwilligkeit des Abschlusses gegeben – und zwar in erster Linie bei den Kreditinstituten.

Positiv hob die BaFin hervor, dass zumindest die Höhe der Prämie, die Verbraucher für eine Restschuldversicherung zahlen müssen, bei fast allen Kreditinstituten gesunken ist. Dies könne auf den 2022 eingeführten Provisionsdeckel zurückzuführen sein.

Das sollten Sie als Kreditnehmer wissen

Unterm Strich sind die Ergebnisse jedoch eher ernüchternd. So versuchen Banken offensichtlich immer noch, auch bei kleineren Verbraucherdarlehen eine Restschuldversicherung zu verkaufen. Wie sich der Abschluss einer solchen Versicherung konkret auf die Kosten des Kredits auswirkt, wird in den meisten Fällen nicht transparent und für den Verbraucher verständlich dargelegt. Auch in Bezug auf die Widerrufsbelehrung gibt es immer wieder Defizite.

Insbesondere bei kleineren Ratenkrediten sollten Verbraucher daher gut überlegen, ob eine Restschuldversicherung wirklich nötig bzw. sinnvoll ist. Und was viele nicht wissen: Wenn der Kredit umgeschuldet oder vorzeitig zurückgezahlt wird, kann die Restschuldversicherung regelmäßig außerordentlich gekündigt werden. In dem Fall muss die Bank den entrichteten Einmalbetrag teilweise erstatten. Je nach Vertrag ist eventuell auch eine ordentliche Kündigung möglich. Auch hier gilt, dass die Bank den Einmalbetrag anteilig zurückzahlen muss.

Darlehensverträge können zudem widerrufen werden, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. In unserer Kanzlei haben wir bereits zahllose Fälle im Zusammenhang mit Kreditverträgen und Restschuldversicherungen erfolgreich für unsere Mandanten abgewickelt. Gerne prüfen wir auch Ihren Vertrag und besprechen die rechtlichen Möglichkeiten mit Ihnen. Nutzen Sie hierfür einfach unsere kostenlose Erstberatung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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