17. Januar 2013

Bank haftet für überhöhten Kaufpreis einer Immobilie

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 28.06.2012 eine weitreichende Entscheidung getroffen, die für Bankkunden sehr günstig ist. Das Gericht entschied, dass eine Bank, die den Erwerb einer Immobilie voll finanziert, also ohne Eigenkapital des Käufers den Kaufpreis bereitstellt, prüfen muss, ob der Kaufpreis angemessen ist.

Die Vollfinanzierung dürfe der Kreditnehmer so werten, dass die Bank seine Einschätzung des Kaufpreises als angemessen ebenfalls teile.

Eine Bank ist daher verpflichtet, die Angemessenheit des Preises vor der Vergabe des Darlehens zu prüfen. Unterlässt die Bank eine solche Prüfung, ist sie dem Kreditnehmer für den Fall der sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises zum Schadenersatz verpflichtet.

Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche und informieren Sie über Chancen und Risiken einer Auseinandersetzung mit der Bank.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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