04. Februar 2015

Banken legen gegen Mahnbescheide Widerspruch ein

Am 28.10.2014 urteilte der Bundesgerichtshof, dass Bearbeitungsgebühren aus den letzten 10 Jahren zurückgefordert werden können. Allerdings begann, so der Bundesgerichtshof, die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren 2011 zu laufen, so dass zahlreiche Ansprüche zum 31.12.2014 zu verjähren drohten.

Um eine Hemmung der Verjährung herbeizuführen reichten viele Bankkunden vor Ablauf des Jahres 2014 Mahnanträge ein.

Einige Banken legen nun – offenbar ohne Prüfung, ob die Forderungen berechtigt sind – Widerspruch gegen ergehenden Mahnbescheide ein.

Folge hiervon ist, dass das Verfahren nach Entrichtung der Gerichtskosten in das streitige Verfahren übergeleitet wird. Das zuständige Gericht prüft im streitigen Verfahren, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen.

Wir raten dazu, sich spätestens jetzt von einem Anwalt vertreten zu lassen. Keine Sorge: Die Kosten wird der Prozessverlierer zu ersetzen haben.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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