Banken geben Negativzinsen nun auch an Privatsparer weiter
Im Oktober 2019 führte die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck Negativzinsen bei neu eröffneten Tagesgeldkonten ein. Die Bank berechnet nun allen Kunden, die ein neues Tagesgeldkonto eröffnen, bereits ab dem ersten angelegten Euro 0,5 Prozent Minuszinsen. Grund sind die Strafzinsen von 0,5 Prozent, die eine Bank zahlt, wenn sie kurzfristig Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parkt.
Volksbank als Vorreiter?
Mit diesem Schritt der Volksbank Fürstenfeldbruck könnte nun eine Lawine losgetreten werden. Auch andere Kreditinstitute könnten ihren Kunden künftig Negativzinsen berechnen, von denen bislang lediglich vermögende Privatkunden und Firmenkunden betroffen waren. Für diese Kunden gab es allerdings bislang für gewöhnlich einen hohen Freibetrag, z. B. in Höhe von 100.000 Euro, 500.000 Euro oder sogar 1 Million Euro. Bereits im November 2019 senkte beispielsweise die Volksbank Magdeburg diesen Freibetrag auf 75.000 Euro. Die Volksbank Fürstenfeldbruck ist aber nun die erste Bank, die ihren Neukunden gar keinen Freibetrag mehr einräumt und die Negativzinsen eins zu eins an den Durchschnitts-Sparer weitergibt.
Das könnte nun der Startschuss für andere Banken sein. Es ist zu erwarten, dass mehr und mehr Kreditinstitute in Deutschland demnächst allgemein Negativzinsen einführen werden, zumindest aber dürften sie bestehende Negativzinsen weiter erhöhen oder bisher eingeräumte Freibeträge weiter reduzieren.
Im September 2019 senkte die EZB den Einlagenzins von minus 0,4 auf minus 0,5 Prozent. Zwar räumte sie den Kreditinstituten auch Freibeträge ein, setzte aber mit der Senkung das Signal, dass die Zeit der Negativzinsen noch lange nicht vorbei sein dürfte. Die Banken in Deutschland leiden zunehmend unter den Negativzinsen, weshalb damit zu rechnen ist, dass sie diese zunehmend an ihre Kunden weitergeben dürften.
Immer mehr Banken reagieren
Zurzeit berechnen bereits 21 Banken in Deutschland ihren Kunden ab hohen Summen Negativzinsen. Sieben Institute verlangen von den Sparern schon Gebühren für Tagesgeldkonten, die extrem niedrig oder auch gar nicht verzinst sind. So kommt es für den Verbraucher faktisch zu einem Negativzins.
Insbesondere bei Firmenkunden und Kommunen berechnen Banken ab höheren Summen schon heute Minuszinsen. Vermögenden Privatkunden wird häufig geraten, ihr Geld in Form von Festgeld oder Wertpapieren anzulegen, da Negativzinsen berechnet werden, wenn das Geld auf dem Girokonto oder einem Tagesgeldkonto verbleibt.
Inzwischen kündigten auch die Commerzbank und Deutsche Bank an, vermögenden Privatkunden künftig Negativzinsen zu berechnen. In einem Schreiben an alle Mitgliedsinstitute legt der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken sogar einen Vierstufenplan vor, wie Volks- und Raiffeisenbanken rechtlich vorgehen sollen, wenn sie für ihre Kunden Minuszinsen einführen.
Bankkunden, von denen seitens ihrer Bank Negativzinsen gefordert werden, sollten unbedingt prüfen lassen, ob das in ihrem Fall zulässig ist. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich Ihnen hierfür gerne in einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.