14. Februar 2025

Banken zu IBAN-Check bei Überweisungen verpflichtet

Viele Betrugsmaschen zielen darauf ab, an die IBAN von Bankkunden zu gelangen. Damit können die Kriminellen viel Schaden anrichten und die Opfer um ihr Geld bringen. Dabei machen sich die Betrüger unter anderem die Tatsache zunutze, dass Banken bisher nicht dazu verpflichtet sind, nachzuprüfen, ob IBAN und Empfängername bei einer Überweisung zusammenpassen.

Um es den Cyberkriminellen zukünftig schwerer zu machen, müssen Banken demnächst einen IBAN-Check ermöglichen. Der EU-Rat und das Europaparlament haben sich auf neue Regeln geeinigt, die den Banken künftig mehr Pflichten zur Überprüfung der Daten auferlegen. Explizit geht es dabei um erweiterte Prüfpflichten bei der IBAN aber auch um die Kosten für Echtzeitüberweisungen.

Ab Oktober 2025 müssen Banken IBAN und Name des Empfängers prüfen

Die neuen Vorschriften verpflichten die Banken, bei jeglichen Überweisungen – also sowohl bei Standardüberweisungen als auch Echtzeitüberweisungen – die IBAN mit dem angegebenen Namen des Zahlungsempfängers abzugleichen.

Sollten IBAN und Name des Empfängers nicht zusammenpassen, muss dem Überweisenden eine Warnmeldung angezeigt werden – und zwar bevor dieser die Überweisung abschicken kann. So soll verhindert werden, dass Bankkunden aktiv Geld auf Konten von Cyberkriminellen überweisen. Ein weiterer Vorteil dieser Überprüfung ist, dass Zahler bei Finanztransaktionen so auch auf mögliche Fehler bei der Eingabe der Daten aufmerksam gemacht werden. Natürlich haben die Bankkunden auch die Möglichkeit, die Warnungen zu ignorieren und die Überweisung trotzdem durchzuführen.

Die Verordnung sieht vor, dass die Zahlungsdienstleister den IBAN-Check bis spätestens 9. Oktober 2025 umgesetzt haben müssen. Das betrifft Banken in EU-Ländern sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Länder mit anderen Währungen haben noch bis zum 9. Juli 2027 Zeit, die Änderungen umzusetzen.

Bankkunden müssen trotzdem wachsam bleiben

Auch wenn diese neuen Prüfpflichten der Banken den Verbrauchern mehr Schutz bieten, sollten diese ihre eigenen Sicherheitsmaßnahmen nicht vernachlässigen. Es gilt auch weiterhin, dass die eigenen Bankdaten niemals an Dritte herausgegeben werden sollten und die Bankwebsite niemals über Links aus Mails o. Ä. aufgerufen werden sollten.

In der Anwaltskanzlei Lenné stehen wir Opfern von Betrugsmaschen seit vielen Jahren zur Seite. Sollten Kriminelle Geld von Ihrem Konto abgebucht haben, sollten Sie als Erstes Ihr Konto sperren lassen und dann schnellstmöglich mit uns Kontakt aufnehmen. Wenn man zeitnah reagiert, lassen sich solche Geldabbuchungen in vielen Fällen noch rückgängig machen. Doch nicht immer zeigen sich die Banken dabei kooperativ. Wir helfen Ihnen gerne dabei, das Geld zurückzuholen. Lassen Sie sich hierzu unverbindlich in einem kostenlosen Erstgespräch von uns beraten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

3,7/5 Sterne (3 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen