09. Februar 2022

Bankgebühren: Auch Deutsche Bank droht mit Kündigung

Deutschlandweit werden Bankkunden aufgefordert, der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen. Viele haben diese Zustimmung noch nicht erteilt. Die Banken reagieren darauf sehr unterschiedlich. Auch bei den großen Finanzinstituten gehen die Strategien weit auseinander.

Einige der größten Banken setzen noch auf Vermittlung

Deutschlands größte Sparkasse, die Hamburger Sparkasse (Haspa), gab den Medien gegenüber bekannt, dass bis Ende 2021 über die Hälfte der insgesamt 1,5 Millionen Kunden den veränderten Vertragsbedingungen zugestimmt habe. Damit bleiben aber noch Hunderttausende Kunden, die ihre Einwilligung bisher verweigert haben. Anstatt den zögerlichen Kunden zu drohen, setzt man hier jedoch eher auf Beratung zu den neuen Bedingungen und räumt den Kunden Zeit ein.

Auch die zweitgrößte deutsche Privatbank, die Commerzbank, setzt auf gutes Zureden anstatt auf Drohungen. Man wolle dafür sorgen, dass die Verträge mit den Kunden auch rechtssicher seien und dafür bedürfe es nun mal der Zustimmung zu den neuen Bedingungen und Preisen. Die bisherigen Rückmeldungen seien durchaus positiv, so die Bank.

Die ING, die drittgrößte Privatkundenbank, hat ihren Kunden eine Frist bis Ende Februar eingeräumt. Den Zustimmungsprozess habe man versucht, so einfach wie möglich zu gestalten. Der Ton gegenüber den Kunden ist eher beschwichtigend.

Deutsche Bank droht mit „Prüfung der Kundenbeziehungen“

Die Deutsche Bank geht hingegen deutlich härter an das Thema heran. Presseberichten zufolge sollen schon über 85 Prozent der Kunden der Deutschen Bank, der Postbank und der norisbank den neuen Bedingungen und Preisen zugestimmt haben. Die verbleibenden knapp 15 Prozent werden von der Bank wiederholt angeschrieben. In diesen Schreiben wird betont, wie wichtig es für die Kundenverbindung sei, den bekannten Preisen und Bedingungen ausdrücklich zuzustimmen. Und die konkrete Drohung folgt auch gleich: Kunden, die sich weigern, den neuen Bedingungen zuzustimmen, müssten mit einer „Prüfung der Kundenbeziehung“ rechnen.

Manche Banken schöpfen alle Mittel aus

Berichten zufolge ersinnen die Banken inzwischen neue, kreativere Strategien. So soll die Commerzbank ihren Kunden mitgeteilt haben, dass die Zustimmung zu den neuen AGB nichts an den „mitgeteilten Preisen und Konditionen“ ändere. Der Clou an diesem Vorgehen: Die „mitgeteilten Preise“ sind zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht vereinbart, weil der Kunde ihnen noch nicht zugestimmt hat. Stimmt er aber zu, gelten die bisher lediglich „mitgeteilten“ Preise tatsächlich.

Die Hypovereinsbank führt an, dass auch das „konkludente Handeln“ der Kunden als Zustimmung zu den neuen Bedingungen gewertet werden könne. Würden die Kunden ihr Konto nach der Information über die Änderungen weiter aktiv nutzen, könne das als konkludentes Handeln gewertet werden.

Ausgang noch offen

Wie die Situation für Kunden, die sich nachhaltig weigern, den Bedingungen zuzustimmen, am Ende ausgeht, ist noch nicht abzusehen. Läuft die Frist ab und es erfolgt keine Zustimmung, müssen die Banken gemäß BGH-Urteil handeln. Ob die Finanzinstitute in diesen Fällen dann aber tatsächlich das Recht haben, das Konto zu kündigen, ist juristisch noch nicht geklärt.

Dass einige Geldhäuser bemüht sind, sich mit ihren Kunden gütlich zu einigen und sie nicht zu verlieren, ist keine Überraschung. Der deutsche Bankenmarkt ist so hart umkämpft wie in kaum einem anderen EU-Land. Und es gibt immer noch Banken, die kostenlose Konten anbieten. Kunden, die den neuen Preisen und Bedingungen ihrer bisherigen Bank nicht zustimmen und eine Kündigung riskieren, haben also durchaus Alternativen.

Kontoinhaber, die sich unsicher sind, welche Änderungen die neuen AGB für sie tatsächlich bewirken und welche Rechte bzw. Handlungsoptionen sie haben, beraten wir in unserer Kanzlei gerne. Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung prüfen wir Ihren Vertrag und die Anschreiben der Bank inkl. der neuen AGB. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin in unserer Kanzlei.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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