Bauen mit Recht: Was tun bei Bescheiden der Bauaufsichtsbehörde?
Im Bauordnungsrecht spielen Bescheide der Bauaufsichtsbehörde eine zentrale Rolle. Sie entscheiden darüber, ob ein Bauvorhaben durchgeführt werden darf, eine Nutzung zulässig ist oder ob bestimmte Maßnahmen zu unterlassen sind. Wer bauen, umbauen oder eine bauliche Nutzung ändern will, sollte die rechtliche Tragweite solcher Bescheide kennen – insbesondere dann, wenn die Bauaufsichtsbehörde einen negativen Bescheid erlässt.
Was ist ein Bescheid der Bauaufsichtsbehörde?
Ein Bescheid (Verwaltungsakt) ist eine verbindliche Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über ein konkretes Bauvorhaben oder eine Nutzung in einem Einzelfall. Er wird schriftlich erlassen, begründet und dem Betroffenen bekannt gegeben.
Bescheide sind rechtlich bindend – mit ihnen wird ein Sachverhalt geregelt, eine Genehmigung erteilt oder ein Verbot ausgesprochen. Wer sich nicht daran hält, muss unter anderem mit Zwangsmaßnahmen, Bußgeldern oder Rückbauverfügungen rechnen.
Wichtige Bescheide im Überblick
Die Bauaufsichtsbehörde erlässt in der Praxis unterschiedliche Arten von Bescheiden. Zu den häufigsten zählen:
Die Baugenehmigungsbescheid
Erlaubt die Durchführung eines beantragten Bauvorhabens. Enthält oft Nebenbestimmungen (z. B. Auflagen zu Stellplätzen, Brandschutz).
Der Ablehnungsbescheid
Wird erteilt, wenn das beantragte Bauvorhaben oder eine Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig ist – etwa wegen Verstoßes gegen Bebauungspläne, Abstandsflächen oder Denkmalschutz.
Die Nutzungsuntersagung
Untersagt die Nutzung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage, wenn sie ohne Genehmigung erfolgt oder gegen baurechtliche Vorschriften verstößt (z. B. ungenehmigte Ferienwohnung, Gaststätte in Wohngebiet).
Die Baueinstellungsverfügung
Stoppt laufende Bauarbeiten, wenn diese ohne Genehmigung oder abweichend vom genehmigten Plan erfolgen.
Die Rückbauverfügung
Verpflichtet zur Beseitigung baulicher Anlagen, die rechtswidrig errichtet wurden und nicht genehmigungsfähig sind.
Die Duldungsverfügung
Verpflichtet einen Grundstückseigentümer zur Duldung bestimmter Maßnahmen – z. B. Zugang zum Nachbargrundstück für Bauarbeiten.
Wann werden solche Bescheide relevant?
Bescheide der Bauaufsichtsbehörde werden vor allem dann relevant, wenn ein Bauvorhaben geplant oder bereits begonnen wurde, die Nutzung einer baulichen Anlage geändert werden soll, eine bauliche Maßnahme ohne Genehmigung durchgeführt wurde, Beschwerden durch Nachbarn oder Dritte bei der Behörde eingehen, die Behörde im Rahmen der Bauüberwachung tätig wird
Auch Käufer oder Mieter sollten prüfen, ob für die Nutzung eine gültige Genehmigung vorliegt – andernfalls droht im schlimmsten Fall eine Nutzungsuntersagung.
Was tun bei einem negativen Bescheid?
Erhält man einen negativen Bescheid – also etwa eine Ablehnung, Nutzungsuntersagung oder Rückbauverfügung – sollte schnell und überlegt gehandelt werden. Denn: Die Rechtsmittelfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung. Danach wird der Bescheid rechtskräftig, auch wenn er rechtswidrig ist.
Fazit
Bescheide der Bauaufsichtsbehörde können sowohl die Durchführung eines Bauvorhabens ermöglichen als auch erheblich einschränken. Besonders bei negativen Bescheiden ist juristische Expertise entscheidend, um Fristen zu wahren, Rechte zu schützen und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
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Julia Bernstein
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.
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