Baukindergeld in Deutschland bei vorhandener Immobilie im Ausland
Die Politik wollte Familien mit Kindern mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung in Deutschland fördern. Aus diesem Vorhaben ist die Förderung mit dem sog. Baukindergeld entstanden, das über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Im Folgenden: KfW) beantragt und gewährt wird.
Für dieses Förderprogramm wurden 9,9 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt. In einer KfW-Meldung vom 24.09.2020 wurde mitgeteilt, dass bereits rund 260.500 Familien in Deutschland mit dem Baukindergeld gefördert wurden. Das beantragte Fördervolumen liegt bei 5,5 Mrd. EUR. Es sind also noch 4,4 Mrd. EUR vorhanden, die zur Verfügung gestellt werden können.
Eines der Hauptkriterien der Förderung ist der Erwerb von Neu- bzw. Bestandsimmobilien in Deutschland für die Eigennutzung im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020. Dabei darf der Antragsteller oder sein Ehepartner, Lebenspartner oder auch Lebensgefährte kein Eigentum an einer anderen Immobilie haben.
Wie sieht es eigentlich mit der Immobilie im Ausland aus? Entfällt dann die Förderung?
Folgenden Sachverhalt möchten wir in diesem Zusammenhang beleuchten:
Ein internationales Ehepaar (Ehemann Italiener, Ehefrau Deutsche) mit zwei minderjährigen Kindern leben in Deutschland. Der Ehemann ist Miteigentümer einer Wohnung in Italien. Ein Umzug nach Italien kommt nicht in Betracht. Die in Deutschland geschlagenen Wurzeln sollen mit dem Erwerb einer Immobilie vertieft werden. Das Baukindergeld spielt bei der Finanzierung der erworbenen Immobilie eine wichtige Rolle.
Da der Ehemann Miteigentümer einer Wohnung in Italien ist, stellt sich die Frage, ob die Förderung mit dem Baukindergeld möglich ist?
Grundlage für die Gewährung des Baukindergeldes stellt das „KfW-Merkblatt 424 Zuschuss“ dar.
Zu dem Förderziel des Programms steht in diesem Merkblatt Folgendes:
„Förderziel
Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) für Familien mit Kindern mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung. Das Baukindergeld hat das förderpolitische Ziel, die im europäischen Vergleich sehr niedrige Wohneigentumsquote von Familien in Deutschland zu erhöhen.“
Daraus ergibt sich, dass die Wohneigentumsquote von Familien in Deutschland im europäischen Vergleich sehr niedrig ist. Deshalb hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Wohneigentumsquote von Familien in Deutschland zu erhöhen.
Das heißt, dass sich die Förderung mit dem Baukindergeld ausschließlich auf Wohneigentumsbildung in Deutschland bezieht, um die Wohneigentumsquote von Familien in Deutschland zu verbessern.
Bei der Förderung mit dem Baukindergeld kommt es auf die Staatsangehörigkeit nicht an, so dass internationale Familien wie in unserem Beispiel förderfähig sind.
Im Hinblick auf das Förderziel erscheint es nicht zielführend zu sein, das Eigentum an Immobilien im Ausland als förderfeindlich zu bewerten, wenn mit dem Eigentum der Lebensmittelpunkt der Familie in Deutschland gebildet wird.
Unser Fazit ist daher, dass das Eigentum im Ausland der Förderung mit dem Baukindergeld nicht entgegensteht.
Die Erfolgsaussichten müssen jedoch im Einzelfall begutachtet werden, deshalb zögern Sie nicht und vereinbaren Sie mit uns ein kostenfreies Ersteinschätzungsgespräch. Um die abgelehnte Leistung zu kämpfen, ist aus unserer Sicht die richtige Strategie. In vielen Fällen übernimmt auch die Rechtsschutzversicherung die Kosten.
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Alexander Münch
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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