21. September 2018

Bausparkassen kündigen Altverträge - Guido Lenné dazu in der WDR Servicezeit

Durch die Niedrigzinsen zahlen die Bausparkassen bei für die Institute teuren „Altverträgen“ mit hohen Bonuszinsen drauf. Konsequenz: Sie wollen diese Altverträge schnell loswerden.

Um aus den Verträgen rauszukommen scheint den Bausparkassen jedes Mittel recht zu sein: Sie drohen mit erhöhten Kosten, Verjährung des Anspruchs oder bezichtigen die Kunden, die auf ihren Altverträgen bestehen, eine Belastung für andere Bausparer darzustellen. Am Ende kommt dann die Kündigung mit Berufung auf § 313 BGB, in dem es um die Störung einer Geschäftsgrundlage geht. Danach müssen Verträge möglicherweise nicht eingehalten werden, wenn sich die Umfeldbedingungen sehr stark ändern.

Diese Begründung lässt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hier nicht gelten: „Die Verträge sind einzuhalten, so wie der Grundsatz im Vertragsrecht lautet. Deswegen sollte man sich gegen diese Kündigungen wehren und sie nicht akzeptieren“, so Lenné.

Mit welchen Winkelzügen die Bausparkassen auf einen Widerspruch reagieren und was Guido Lenné den Verbrauchern in der Folge rät, erfahren Sie im Beitrag der WDR Servicezeit. Den Videobeitrag finden Sie hier.

Grundsätzlich sollte kein Bausparkunde eine Kündigung oder andere Maßnahmen, mit denen die Bausparkassen ihre Altverträge loszuwerden versuchen, widerspruchslos hinnehmen. Wenn Sie betroffen sind, beraten wir Sie gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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