11. Januar 2019

Bayer streicht 12.000 Stellen

Bayer hat angekündigt, von seinen weltweit über 118.000 Stellen insgesamt 12.000 zu streichen. Das hört sich im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft zunächst nicht nach viel an, macht jedoch knapp 10 % aus. Dies bedeutet nichts anderes, als dass jeder zehnte Arbeitsplatz wegfallen wird.

Zwar hat Bayer angekündigt, zunächst keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen, aber alleine durch altersbedingtes Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ein solcher Stellenabbau nicht zu bewerkstelligen. Es läuft darauf hinaus, dass betroffenen Arbeitnehmern im großen Stil Aufhebungsverträge angeboten werden. Akzeptiert man dies nicht, muss man mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen.

Wen wird es treffen?

Es ist davon auszugehen, dass jede Ebene des Unternehmens betroffen sein wird, da jede Maßnahme, die vom Management durchgeführt wird, zahllose Folgeentscheidungen auf anderen Ebenen nach sich zieht. Erschwerend kommt hinzu, dass sich Bayer von dem Bereich Tiergesundheit trennen will. Zwar liegt Bayer in diesem Segment weltweit an fünfter Stelle, laut Aussage des Unternehmens stagnieren die Zahlen jedoch nicht nur, sondern sind sogar rückläufig. Ein entsprechender Verkauf – potenzielle Käufer dürfte es genug geben – wird einen weiteren Stellenabbau zur Folge haben.

Ihnen wird ein Aufhebungsvertrag angeboten?

Ein Aufhebungsvertrag kann viele Fallstricke haben, sodass dieser auf jeden Fall von einem versierten Rechtsanwalt überprüft werden sollte. So können Sie böse Überraschungen vermeiden. Zudem geht es letzten Endes nur ums Geld, also die Höhe der Abfindung.

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Haben Sie trotz aller Versprechen eine betriebsbedingte Kündigung erhalten? In diesem Moment gilt es, schnell zu sein. Ab Zugang der Kündigung haben Sie genau 3 Wochen Zeit, deren Rechtmäßigkeit im Rahmen einer Kündigungsschutzklage überprüfen zu lassen oder sich gegebenenfalls doch noch außergerichtlich zu einigen.

Wie wir Ihnen helfen

Wir überprüfen gerne den Ihnen angebotenen Aufhebungsvertrag und verhandeln für Sie, auch in Bezug auf die Höhe der möglichen Abfindung, nach. Zudem vertreten wir Sie im arbeitsgerichtlichen Verfahren und reichen für Sie im Falle einer Kündigung die Kündigungsschutzklage ein. Ziel des jeweiligen Verfahrens wird es sein, für Sie als Arbeitnehmer eine faire individuelle Lösung auszuhandeln. Gerne beraten wir Sie dazu eingehend in einem kostenlosen Erstgespräch.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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