BCI-Gewinne müssen derzeit nicht versteuert werden
Scheingewinne aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssen vorläufig nicht versteuert werden. In der Rechtsprechung sei nämlich umstritten, ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen führten.
Daher dürften entsprechende Steuerbescheide bis auf weiteres nicht vollzogen werden, entschied das FG Köln mit Beschluss vom 10.4.2013, Az. 10 V 216/13.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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