01. Juni 2025

Beförderung und Höhergruppierung – Ihre Rechte als Beamter im Überblick

Für viele Beamte ist eine Beförderung oder Höhergruppierung nicht nur eine Anerkennung der erbrachten Leistungen, sondern auch ein wichtiger Schritt für die persönliche Karriere und die finanzielle Weiterentwicklung. Doch nicht immer verläuft das Verfahren reibungslos oder gerecht. Häufig entstehen Konflikte mit der Dienststelle – etwa bei Ablehnungen oder Verzögerungen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, welche Rechte Sie bei einer Beförderung oder Höhergruppierung haben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Entscheidung wehren können.

Was versteht man unter Höhergruppierung und Beförderung?

  • Höhergruppierung bedeutet die Zuordnung zu einer höheren Besoldungsgruppe – häufig bei der Übernahme neuer oder zusätzlicher Aufgaben, die mit mehr Verantwortung verbunden sind.

  • Beförderung ist der Aufstieg in eine höhere Dienststellung mit entsprechend höherer Besoldung und in der Regel mehr Führungsverantwortung.

  • Beide Maßnahmen führen üblicherweise zu einer besoldungsrechtlichen Verbesserung.

Voraussetzungen für Höhergruppierung und Beförderung

Die Voraussetzungen sind je nach Bundesland und Dienstherrn unterschiedlich. Typischerweise werden jedoch die dienstliche und persönliche Eignung, die Dauer der Dienstzeit sowie die Anzahl freier Stellen berücksichtigt.

Verfahren – Wie läuft eine Höhergruppierung oder Beförderung ab?

Zunächst wird ein Antrag gestellt oder ein Vorschlag durch den Beamten bzw. den Dienstvorgesetzten eingebracht.
Anschließend erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen durch die Personalabteilung.
Nach der Entscheidung durch die zuständige Behörde erhält der Beamte einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Wichtig: Die Beförderung ist grundsätzlich eine Ermessensentscheidung der Behörde. Dieses Ermessen ist jedoch an den Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden.

Ihre Rechte bei Ablehnung

Sie haben einen Anspruch auf Auskunft über die Ablehnungsgründe und können gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen. Sollte dieser erfolglos bleiben, steht Ihnen der Klageweg offen.

Fazit: Aktiv bleiben und Rechte wahrnehmen

Die Höhergruppierung oder Beförderung ist häufig kein automatischer Vorgang. Sie erfordert eine aktive Antragstellung und mitunter auch Hartnäckigkeit gegenüber der Behörde.
Ein Anwalt kann helfen, den Fall fachgerecht zu bewerten, Widersprüche vorzubereiten und Ihre Interessen wirksam durchzusetzen.

Wer seine Rechte kennt und im Zweifel konsequent für sie eintritt, hat gute Chancen, die eigene Karriere im öffentlichen Dienst erfolgreich voranzutreiben.

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von Julia Bernstein
Julia Bernstein

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.

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