13. Januar 2015

Bei der Vorfälligkeitsentschädigung verrechnet

Beim Kauf einer Immobilie wird regelmäßig ein Darlehen aufgenommen, das dann über einen längeren Zeitraum und in regelmäßigen Abständen durch Zahlung von Zins und Tilgung zu bedienen ist.  Was einem unserer Mandanten bei einer der größten deutschen Banken bei der vorzeitigen Kreditablöse passierte ist wirklich unglaublich - aber leider kein Einzelfall.

Unser Mandant nahm im Jahr 2005 zwei Darlehen auf, um damit den Kauf einer Eigentumswohnung zu finanzieren.

Nach 6 Jahren wollte er diese Verträge kündigen, um neue Darlehen für den Kauf eines Hauses aufzunehmen. Unser Mandant informierte sich daraufhin bei seiner Bank-Filiale vor Ort,wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Darlehen kündigen wollte, ausfallen würde.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Durch Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung gleicht man die Verluste aus, die der Bank durch die vorzeitige Kündigung entstehen.

Die Bank rechnete und teilte dem Kunden das Ergebnis mit. Auf Grundlage dieser Berechnung plante der Bankkunde seine finanziellen Angelegenheiten.

Aber dann erlebte er eine böse Überraschung: Als die Kreditablösung kurze Zeit später erfolgen sollte, war der von der Bank in Rechnung gestellte Betrag der Vorfälligkeitsentschädigung 2,6-fach höher, als zuvor berechnet.

Unserem Mandanten drohte ein Schaden von mehr als 6.000 €!

Die lapidare Begründung der Bank war, dass sich die Berechnung der Vorfälligkeitszinsen am Geld- und Kapitalmarkt orientiere und somit Schwankungen unterliege. Das ist grundsätzlich auch richtig, aber unser Mandant blieb skteptisch und beauftragte uns mit einer Überprüfung.

Unsere Prüfung ergab: Die Berechnung der Bank war falsch. Aufgrund unseres Tätigwerdens konnte der Schaden unseres Mandanten fast vollständig vermieden werden.

Übrigens: In einer Vielzahl von Kreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen falsch. Teure Kredite können daher häufig sofort und ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung umgeschuldet werden. Erste Informationen dazu finden Sie z.B. hier.

Wünschen Sie eine persönliche Beratung zu dem Thema? Kontaktieren Sie uns - wir sind gerne für Sie da!

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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