26. Mai 2020

Beitragserhöhungen PKV – zu viel gezahlte Beiträge zurückverlangen?

Sind Sie Kunde einer privaten Krankenversicherung? Haben Sie in den letzten Jahren Beitragserhöhungen erhalten? Sind diese unwirksam, so dass sie zurückverlangt werden können? Oft lohnt es sich, diese Beitragserhöhungen anwaltlich prüfen zu lassen.

Beitragserhöhungen oft nicht ausreichend begründet

Regelmäßig erhöhen die privaten Krankenversicherungen die Beiträge. Allerdings werden diese Beitragserhöhungen oftmals von den Versicherungen nicht ausreichend und nicht plausibel begründet, so dass sie fehlerhaft und somit unwirksam sind. Gleich mehrere private Krankenversicherungsanbieter sind hiervon betroffen.

Solche Beitragserhöhungen werden nun vermehrt auf den gerichtlichen Prüfstand gestellt.

Das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 9 U 138/19) hat beispielsweise einem Kunden gegenüber seiner privaten Krankenversicherung wegen unzureichender Begründung der Beitragserhöhung einen Rückzahlungsanspruch zugesprochen.

Der Kunde muss aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des § 203 Abs. 5 VVG den Hintergrund der Beitragserhöhung verstehen und nachvollziehen können. Diese Vorschrift verpflichtet zur „Transparenz“. Der Versicherer ist verpflichtet, die Beitragserhöhung umfassend und verständlich zu begründen. Pauschale oder formelhafte Begründungen wie „steigende Gesundheitskosten“ sind insoweit nicht ausreichend.

Es mag sogar sein, dass die Beitragserhöhung sachlich tatsächlich gerechtfertigt wäre. Allein die fehlerhafte Begründung führt jedoch zu ihrer Unwirksamkeit.

Vorteil für Versicherte

Eine unzureichende Begründung der Beitragserhöhung kann zu einer Unwirksamkeit der Erhöhung führen. Das hat für Versicherte zur Folge, dass man

> die erhöhten Beiträge zurückverlangen kann und

> auch zukünftig nur die Beiträge zahlen muss, die vor der unwirksamen Beitragserhöhung bestanden haben und damit die niedrigeren Beiträge zu zahlen sind.

Wie geht es weiter?

Wehren Sie sich gegen unwirksame Beitragserhöhungen durch die privaten Krankenversicherungen. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Senden Sie uns einfach die Mitteilungen zur Beitragserhöhung Ihrer privaten Krankenversicherung der letzten Jahre zu. Wir überprüfen diese auf ihre Rechtmäßigkeit. Sollten die Mitteilungen fehlerhaft und damit unwirksam sein, machen wir Ihre Ansprüche gegen Ihre private Krankenversicherung geltend.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4,4/5 Sterne (5 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen