07. November 2018

Bericht bei ntv: Abfindungshöhe ist Verhandlungssache

https://firmen.n-tv.de/abfindungshoehe.html

Bei der Frage, ob ein Anspruch auf Abfindung besteht und wie hoch diese sein sollte, muss zunächst die Sach- und Rechtslage, die der Kündigung zugrundeliegt, geklärt werden. Am besten sollte dies immer von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der die rechtlichen Voraussetzungen kennt, die vom Arbeitgeber eingehalten werden müssen. Zur Berechnung der Abfindungshöhe sind besonders die Beschäftigungsdauer als auch das zuletzt gezahlte Monatsgehalt ganz wesentliche Faktoren. Aber fast noch entscheidender sind die Aussichten, den Prozess gegen den Arbeitgeber zu gewinnen.

In diesem Artikel bei ntv erfahren Sie mehr zu den Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt, und der Berechnungsgrundlage für die Abfindungshöhe. Dafür steht Ihnen übrigens auf unserer Website auch unser Online-Abfindungsrechner zur Verfügung. Oder Sie vereinbaren einfach einen kostenlosen Beratungstermin in unserer Kanzlei.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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