26. Mai 2025

Besoldung 2022 in NRW: Widersprüche werden jetzt entschieden

Widerspruch eingelegt? Jetzt droht die Zurückweisung durch das LBV – wir helfen Ihnen bei der rechtlichen Überprüfung

Im Jahr 2022 haben zahlreiche verbeamtete Personen – darunter auch Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger – Widerspruch gegen ihre Besoldungsbescheide eingelegt. Der Vorwurf: Die gewährte Besoldung sei nicht amtsangemessen und verstoße gegen das verfassungsrechtlich garantierte Alimentationsprinzip.

Diese Widersprüche wurden bislang vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV NRW) nicht beschieden, sondern größtenteils ruhend gestellt – mit Verweis auf ausstehende Klärungen zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldung.
Nun hat das LBV NRW angekündigt: Die ruhenden Verfahren werden wieder aufgenommen und entschieden.

Widersprüche sollen abgelehnt werden – was bedeutet das für Sie?

Das LBV hat angekündigt, in allen betroffenen Fällen nun Widerspruchsbescheide zu erlassen. Diese Bescheide enthalten die Zurückweisung der Widersprüche als unbegründet – unabhängig davon, wann genau der Widerspruch eingelegt wurde.
Für betroffene Beamtinnen und Beamte bedeutet das, dass die Besoldung aus dem Jahr 2022 endgültig als rechtmäßig festgestellt und Ansprüche auf rückwirkende Nachzahlung damit abgewiesen werden sollen.

Warum sich eine Klage lohnen kann

Die Frage, ob die Besoldung im Jahr 2022 tatsächlich alle verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt hat, ist nach wie vor umstritten. Verschiedene Fachgutachten kommen zu einem gegenteiligen Ergebnis:
Die Alimentation sei verfassungswidrig – insbesondere für Beamtinnen und Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen mit Kindern.

Eine gerichtliche Überprüfung der Widerspruchsbescheide ist daher in vielen Fällen nicht nur sinnvoll, sondern dringend geboten.

Fazit:

Die geplante Zurückweisung der Widersprüche zur Besoldung 2022 durch das LBV NRW bedeutet noch lange nicht das Ende Ihrer Ansprüche. Wer jetzt handelt, kann seine Rechte wahren und mögliche Nachzahlungen sichern.
Lassen Sie Ihren Bescheid von uns prüfen – vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch.
Wir beraten Sie unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten und dem weiteren Vorgehen. Unser Tätigwerden wird von vielen Rechtsschutzversicherungen übernommen.

von Julia Bernstein
Julia Bernstein

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.

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