31. März 2010

Besserer Schutz für Kreditnehmer

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30.03.2010, Az.: XI ZR 200/09, säumige Kreditnehmer vor schnellen Zwangsvollstreckungen geschützt, falls deren Kredite und die Grundschuld weiterverkauft wurden. Die Kredit-Käufer müssen alle Pflichten aus dem Kreditvertrag mit übernehmen urteilte der Bankrechtssenat in Karlsruhe.

Zur Pressemitteilung des BGH

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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