Besserer Schutz für Kreditnehmer
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30.03.2010, Az.: XI ZR 200/09, säumige Kreditnehmer vor schnellen Zwangsvollstreckungen geschützt, falls deren Kredite und die Grundschuld weiterverkauft wurden. Die Kredit-Käufer müssen alle Pflichten aus dem Kreditvertrag mit übernehmen urteilte der Bankrechtssenat in Karlsruhe.
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