Betrug bei Kleinanzeigen: Wie Kriminelle die „Direkt bezahlen“-Funktion missbrauchen
Der Handel über Online-Kleinanzeigen boomt. Gleichzeitig nehmen jedoch auch Betrugsfälle rund um vermeintlich sichere Zahlungsfunktionen deutlich zu. Aktuell warnen Medien, Verbraucherzentralen und die Plattform selbst vor einer perfiden Masche rund um die Funktion „Direkt bezahlen“ bzw. „Sicher bezahlen“ bei Kleinanzeigen. Betroffene verlieren dabei nicht nur Geld, sondern oftmals auch sensible Bank- oder Kreditkartendaten.
So funktioniert die Betrugsmasche
Die Täter geben sich meist als Kaufinteressenten aus und kontaktieren Verkäufer unmittelbar nach dem Einstellen einer Anzeige. Anschließend behaupten sie, den Artikel bereits über die „Direkt bezahlen“-Funktion gekauft zu haben. Die Betroffenen erhalten daraufhin eine E-Mail oder Nachricht mit einem Link zu einer angeblichen Zahlungsbestätigung.
Der Link führt jedoch nicht auf die echte Plattform, sondern auf täuschend echt gestaltete Fake-Webseiten. Dort werden Verkäufer aufgefordert, ihre Bankdaten, Kreditkartendaten oder Login-Informationen einzugeben. Teilweise werden sogar vermeintliche „Testüberweisungen“ verlangt. Wer die Daten eingibt, ermöglicht den Tätern direkten Zugriff auf das Konto oder autorisiert ungewollte Zahlungen.
Besonders problematisch: Die Webseiten wirken professionell und sind optisch kaum von echten Zahlungsseiten zu unterscheiden. Selbst technisch versierte Nutzer fallen auf die Masche herein.
Woran Betroffene den Betrug erkennen können
Nach Angaben von Kleinanzeigen laufen echte Zahlungen ausschließlich innerhalb der Plattform oder App ab. Die Plattform versendet keine externen Zahlungslinks per E-Mail oder SMS.
Typische Warnsignale sind:
- Aufforderungen, auf externe Links zu klicken,
- ungewöhnlicher Zeitdruck,
- angebliche Sicherheitsprüfungen,
- Aufforderungen zur Eingabe von Kreditkarten- oder Bankdaten,
- Schreibfehler oder ungewöhnliche Internetadressen,
- Kommunikation außerhalb des offiziellen Chatsystems.
Auch in Online-Foren berichten zahlreiche Nutzer davon, dass Betrüger versuchen, die Kommunikation auf E-Mail oder Messenger-Dienste zu verlagern. Erst dort werden anschließend gefälschte Zahlungsaufforderungen versendet.
Welche Rechte haben Geschädigte?
Wurden bereits Bankdaten oder Kreditkarteninformationen eingegeben, sollte umgehend gehandelt werden:
- Sofortige Sperrung von Kreditkarte oder Online-Banking-Zugang,
- Kontaktaufnahme mit der Bank,
- Änderung sämtlicher Passwörter,
- Sicherung von Screenshots und Nachrichten,
- Strafanzeige bei der Polizei,
- Meldung des Vorfalls an die Plattform.
Unter Umständen bestehen Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister oder Banken, etwa wenn Sicherheitsmechanismen versagt haben oder unberechtigte Abbuchungen nicht ordnungsgemäß geprüft wurden. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, hängt jedoch stets vom Einzelfall ab.
Vorsicht auch bei PayPal und vermeintlichem Käuferschutz
Betrüger nutzen inzwischen gezielt bekannte Begriffe wie „PayPal“, „Käuferschutz“ oder „Sicher bezahlen“, um Vertrauen zu erzeugen. Teilweise werden Opfer auf gefälschte PayPal-Seiten weitergeleitet oder dazu gebracht, Zahlungen außerhalb der geschützten Plattformfunktionen vorzunehmen.
Wichtig ist deshalb: Käuferschutz greift regelmäßig nur dann, wenn die Zahlung tatsächlich innerhalb des offiziellen Systems erfolgt ist.
Fazit
Online-Kleinanzeigen bleiben praktisch und beliebt — gleichzeitig professionalisieren sich jedoch auch die Betrugsmaschen. Nutzer sollten daher nicht auf externe Zahlungslinks klicken und sämtliche Zahlungsprozesse ausschließlich innerhalb der offiziellen Plattform durchführen.
Wer bereits Opfer eines solchen Betrugs geworden ist, sollte schnell handeln und rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. Frühzeitige Maßnahmen können helfen, finanzielle Schäden zu begrenzen und Ansprüche gegenüber Banken oder Zahlungsdienstleistern zu sichern.
Die Anwaltskanzlei Lenné steht Ihnen für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung. Buchen Sie für eine Ersteinschätzung einfach einen Termin zu einer kostenlosen Erstberatung bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kerstin Messerschmidt
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.