07. Mai 2025

Betrug durch digitale Girokarte: System der Bank weist Sicherheitslücken auf

Zunehmender Missbrauch digitaler Girokarten – Was Bankkunden wissen sollten

In letzter Zeit häufen sich Berichte über betrügerische Vorfälle, bei denen ohne Wissen oder Zustimmung der betroffenen Personen digitale Girokarten eingerichtet und verwendet wurden. Die Auswirkungen sind gravierend: Während sich die Kunden in dem Glauben wiegen, dass ihre physische Karte sicher ist, erfolgen Zahlungen parallel über eine digitale Version – oft völlig unbemerkt. Banken sehen die Ursache häufig nicht bei sich und verweisen auf die Sicherheit ihrer Systeme. Doch ein aktuelles Gutachten in einem laufenden Gerichtsverfahren stellt diese Annahme infrage.

Risiken im Umgang mit digitalen Girokarten

Digitale Girokarten gelten als zeitgemäße Innovation im Zahlungsverkehr: Sie ermöglichen das einfache und schnelle Bezahlen per Smartphone, ganz ohne Plastikkarte. Allerdings bringt diese neue Technik auch erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich.

Früher war bei einem Kartenmissbrauch meist ein tatsächlicher Diebstahl der Karte vorausgegangen – was relativ rasch auffiel, etwa nach einem Taschendiebstahl. Heutzutage kann ein Kunde seine physische Karte weiterhin nutzen, während Kriminelle im Hintergrund mit einer unberechtigt erstellten digitalen Karte Transaktionen vornehmen. Wenn die Digitalisierung nicht durch den Kunden selbst beauftragt wurde, bleibt der Betrug oft zunächst unentdeckt – meist bis zur nächsten Kontoübersicht.

Einige der betroffenen Kunden hatten vor dem Vorfall gar keine Kenntnis darüber, dass ihre Karte überhaupt digitalisiert werden kann. Die Überraschung ist groß, wenn ihnen von der Bank mitgeteilt wird, dass sie die Einrichtung angeblich selbst vorgenommen hätten. Solche Aussagen führen verständlicherweise zu Verärgerung – insbesondere, wenn die Bank unterstellt, der Kunde habe leichtfertig persönliche Daten preisgegeben. Denn schließlich, so argumentieren viele Institute, sei das eigene System gegen unbefugte Zugriffe weitgehend geschützt.

Gutachter widerspricht Sicherheitsversprechen der Bank

In einem laufenden Gerichtsverfahren hat ein unabhängiger IT-Sachverständiger nun festgestellt, dass das System der betroffenen Bank Schwächen in der Authentifizierung und Autorisierung aufweist. Nach seiner Einschätzung ist es technisch durchaus möglich, dass Angreifer Sicherheitslücken oder unzureichend gesicherte Prozesse genutzt haben könnten, um die digitale Karte ohne Zutun des Kunden zu erstellen. Damit wird infrage gestellt, dass die Aktivierung ausschließlich über das eigene Gerät des Kunden erfolgen könne.

Was sollten betroffene Kunden tun?

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, regelmäßig alle Kontoaktivitäten zu prüfen. Bei verdächtigen Abbuchungen sollte man umgehend sowohl die digitale als auch die physische Bankkarte sperren lassen – ebenso wie den Zugang zum Online-Banking.

Danach sollte unverzüglich eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden. Parallel dazu ist es wichtig, die unrechtmäßigen Buchungen bei der Bank zu reklamieren und die Umstände genau zu klären – insbesondere, ob eine Digitalisierung der Karte ohne Einwilligung erfolgt ist.

Wenn die Bank eine Rückerstattung des Schadens ablehnt, wird sie sich voraussichtlich auf die vermeintliche Sicherheit ihres Systems berufen. Dass diese Argumentation nicht uneingeschränkt trägt, zeigt das Sachverständigengutachten im oben genannten Verfahren.

Sie sind betroffen? Wir unterstützen Sie!

Sollten Sie Opfer eines derartigen Kartenmissbrauchs geworden sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.

von Kerstin Messerschmidt
Kerstin Messerschmidt

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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