07. Mai 2025

Betrug durch digitale Girokarte: System der Bank weist Sicherheitslücken auf

Uns sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen von Kriminellen eine digitale Girokarte ohne Kenntnis oder gar Einverständnis des Karteninhabers erstellt worden ist. Die Folgen sind nicht zu unterschätzen. Während sich der Bankkunde in Sicherheit fühlt, da er im Besitz der Girokarte ist, erfolgen zeitgleich mit der digitalen Girokarte Zahlungen. Viele Banken weisen hierbei regelmäßig jegliche Schuld von sich, da ihr System sicher sei. Dass dies nicht immer so ist, wurde nunmehr in einem laufenden Klageverfahren durch einen Sachverständigen geäußert. Mehr zu dem Thema erfahren Sie hier.

Gefahren der digitalen Girokarte

Die digitale Girokarte ist eine moderne Errungenschaft. Sie ermöglicht es, dass der Kunde ganz bequem mit seinem Smartphone zahlen kann. Eine physische Bankkarte ist folglich nicht mehr erforderlich. Dies birgt jedoch auch nicht zu unterschätzende Gefahren.

Wer früher Opfer eines Bankkartenmissbrauchs geworden ist, dem mussste logischerweise die Bankkarte entwendet worden sein. Ein solcher Verlust fiel in der Regel schnell auf, da dieser meist im Zusammenhang mit einem Taschendiebstahl stand. Bei einer digitalen Girokarte ist der Fall anders gelagert: Der Bankkunde kann weiterhin mit seiner Bankkarte zahlen, während im gleichen Zeitraum von Kriminellen mit der digitalen Bankkarte bezahlt wird. Sofern man die Bankkarte nicht selbst digitalisieren ließ, sondern Betrüger dies veranlassten, fällt der Verlust meistens erst bei einem Blick auf das Bankkonto auf.

Kunden die Opfer eines solchen Betrugs geworden sind, wussten zum Teil nicht einmal, dass eine Digitalisierung ihrer Bankkarte möglich ist. Diesen Umstand erfahren sie dann erst durch ihre Bank, die ihnen mitteilt, dass sie die Digitalisierung der Bankkarte angeblich selbst veranlasst hätten. Dass dies bei den Kunden auf Unverständnis trifft, ist nachvollziehbar. Wenn der Bankkunde dann vorträgt, dass er mit dem Vorgang nichts zu tun habe, unterstellt die Bank dem Kunden, dass er grob fahrlässig seine Daten weitergegeben habe. Schließlich sei das System der Bank absolut sicher und praktisch nicht zu überwinden.

Sachverständiger: System der Bank hat Schwächen

Diesen Ausführungen hat ein Sachverständiger nun in einem unserer laufenden Klageverfahren einen Riegel vorgeschoben. Demnach weist das Verfahren der beklagten Bank Schwächen im Bereich der Authentifizierung und Autorisierung auf. Damit steht gerade nicht fest, dass die Bestellung der digitalen Girokarte lediglich über das Smartphone des Bankkunden erfolgen kann. Der Sachverständige hält es für technisch wahrscheinlich, dass Schwachstellen und Hintertüren im Sicherheitssystem der beklagten Bank genutzt worden sein könnten.

Was bedeutet das für die Bankkunden?  

Zunächst sollten Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge überprüfen. Sollten Sie hierbei auffällige Transaktionen feststellen, ist es wichtig, umgehend die Bankkarte - im Zweifel digital und analog - sowie im Zweifel auch den Online-Banking-Zugang sperren zu lassen.

Nach einer Anzeige bei der Polizei sollten Sie im Anschluss die nicht autorisierten Verfügungen bei Ihrer Bank reklamieren und das Gespräch mit der Bank suchen. Dort wird dann auch festzustellen sein, wie die Verfügungen von Statten gingen, also z.B. ob die Bankkarte digitalisiert worden ist.

Sollte die Bank eine Erstattung des Schadens ablehnen, wird sie sich in der Regel darauf berufen, dass ihr System sicher sei. Dass die Bank mit dieser pauschalen Behauptung nicht durchdringen kann, hat nun das Sachverständigengutachten in einem aktuellen Fall bestätigt.

Sind Sie Geschädigter eines Bankkartenmissbrauchs geworden? Dann buchen Sie gerne einen Termin zur kostenlosen Erstberatung bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.  

von Kerstin Messerschmidt
Kerstin Messerschmidt

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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