13. September 2024

Betrugsmasche auf PayPal: vermeintliche Fehlbuchung und Bitte um Rücksendung

Als unkompliziertes Zahlungsmittel wird PayPal vor allem beim Onlineshopping oft genutzt. Für solche geschäftlichen Transaktionen gibt es dort die Funktion „Waren und Dienstleistungen“. Wer Geld privat verschicken möchte, kann stattdessen die Funktion „Freunde und Familie“ nutzen. Bei geschäftlichen Transaktionen ist vor allem der PayPal-Käuferschutz von Vorteil. Allerdings fällt dabei eine anteilige Abgabe an. Deshalb wird insbesondere bei Privatverkäufen der Käufer darum gebeten, die Zahlung per „Freunde und Familie“ zu tätigen. Und genau an dieser Stelle setzen die Betrüger an.

Vorsicht Betrug: Rücksendung der „versehentlichen“ Zahlung mit dramatischen Folgen

Bei dieser Betrugsmasche setzen die Täter auf die Ehrlichkeit und Hilfsbereitschaft der PayPal-Nutzer. Zunächst wird einem PayPal-User vermeintlich versehentlich Geld geschickt. Kurz darauf erhält er von den Betrügern eine Nachricht, in der sie angeben, das Geld aus Versehen an ihn gesendet zu haben – etwa aufgrund eines Zahlendrehers. Die Buchung soll angeblich über die Funktion „Freunde und Familie“ erfolgt sein. Schließlich bitten sie den PayPal-Nutzer, das Geld zurückzuschicken.

In vielen Fällen sendet das hilfsbereite Opfer das Geld zurück und fällt damit auf die Betrugsmasche herein. Denn das Geld wurde nie per „Freunde und Familie“ verschickt, sondern über „Waren und Dienstleistungen“. So können die Betrüger den Käuferschutz aktivieren, während die ahnungslosen Opfer das Geld per „Freunde und Familie“ wieder zurücksenden. Dann geht nicht nur der zurückgeschickte Betrag an die Betrüger, sondern wird ein weiteres Mal über den Käuferschutz vom PayPal-Konto des Opfers abgebucht. Da es für Bezahlvorgänge per „Freunde und Familie“ keinen Käuferschutz gibt, hat das Opfer keine Möglichkeit, das Geld zurückzuholen.

Wie sich PayPal-Nutzer gegen die Betrugsmasche schützen können

PayPal-User, die eine unerwartete Geldsendung von einer unbekannten Person erhalten, sollten auf die Bitte, das Geld zurückzuschicken, nicht reagieren, sondern den Vorfall stattdessen umgehend bei PayPal melden. Außerdem sollte der Geldsender gebeten werden, sich ebenfalls an PayPal zu wenden. Selbst auf mehrfache Aufforderung sollte nicht reagiert werden. Schicken Sie das Geld keinesfalls zurück, sondern warten Sie weiter ab. Oft holen sich die Betrüger nach einiger Zeit das Geld von selbst über den Käuferschutz zurück, wenn sie merken, dass sie mit ihrer Masche in dem Fall nicht durchkommen.

Wer doch auf diese oder eine ähnliche Online-Betrugsmasche hereinfällt, sollte sich umgehend anwaltliche Beratung und Unterstützung einholen. Außerdem sollte der Fall sowohl PayPal als auch der Polizei gemeldet werden. In der Anwaltskanzlei Lenné haben wir bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten, die Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden sind. Wir kämpfen dafür, Ihr verlorenes Geld zurückzubekommen, und unterstützen Sie außerdem bei der Kommunikation mit den Behörden. Nutzen Sie in solchen Fällen einfach unser kostenloses Erstgespräch und lassen Sie sich von uns beraten.

von Anna-Lucia Kürn
Anna-Lucia Kürn

Angestellte Rechtsanwältin

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