17. Januar 2025

Betrugsmasche mit PayPal-Gastkonten

Der Zahlungsdienst PayPal ist weit verbreitet, unkompliziert nutzbar und folglich sehr beliebt. Das machen sich Betrüger mit immer neuen Maschen zunutze. Nun missbrauchen sie eine Funktion von PayPal, die Verbrauchern die Nutzung des Bezahldienstes auch ohne festes Kundenkonto ermöglichen soll: das Gastkonto.

PayPal-Gastkonto erlaubt Zahlung mit nur wenigen Daten

Dabei wird das Geld durch PayPal vom Girokonto über ein Lastschriftverfahren abgebucht, ohne dass der Zahler ein Kundenkonto anlegen muss. Doch leider ermöglichen diese Gastkonten nicht nur das einfache Bezahlen, sondern auch Online-Bestellungen in fremdem Namen. Während bei Transaktionen mit einem bestehenden PayPal-Konto Zahlungen über diverse Sicherheitsfaktoren freigegeben werden müssen, reicht bei den Gastkonten schon die Kenntnis nur weniger Daten aus, um etwas zu bestellen. Die Betrugsfälle mit diesen PayPal-Gastkonten haben zuletzt drastisch zugenommen.

So erhielt ein Mann aus Niedersachsen E-Mails mit Abrechnungen von PayPal, laut denen er angeblich Papiertüten im Wert von 70 Euro bestellt hatte. Er hielt diese Mail für einen Fake, fragte aber dennoch beim betreffenden Onlineshop nach. Dort erfuhr er, dass die Papiertüten über ein PayPal-Gastkonto bestellt worden waren. Die vermeintliche Bestellung wurde sofort storniert. Das Geld, das bereits vom Konto des Mannes abgebucht worden war, ließ er von seiner Bank zurückbuchen. Daraufhin folgte eine Mahnung von PayPal, inkl. drei Euro Aufschlag als Verwaltungskosten. Trotz mehrfacher Gespräche mit dem PayPal-Kundendienst wurde die Zahlung dort jedoch nicht gestrichen, obwohl die Bestellung nie verschickt und vom Onlineshop storniert worden war.

Überprüfungen durch PayPal sollen Sicherheit bieten

Über Gastkonten können bis zu drei Mal oder einem Gesamtbetrag von 1.500 Euro Zahlungen vorgenommen werden, ohne dass ein PayPal-Konto eröffnet werden muss. Damit diese Zahlungen trotzdem sicher sind, gibt PayPal in einem Infoschreiben an, bei jeder Gastzahlung eine Überprüfung der angegebenen Daten durchzuführen, z. B. über die Schufa. Dieses Infoschreiben bezog sich auf eine am 11. Juni 2009 geänderte Richtlinie. Ob diese Angaben noch aktuell sind, dazu gibt es seitens des Bezahldienstes derzeit keine Aussage.

Überprüft würden persönliche Daten wie Vor- und Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Geburtsdatum. Geprüft würde allerdings nicht die Kreditwürdigkeit, sondern ob die Daten mit den bei der Schufa gespeicherten Daten übereinstimmen. In Bezug auf die Kontodaten würde laut PayPal überprüft, ob es im Zusammenhang mit der betreffenden Kontonummer zu nicht eingelösten Lastschriften gekommen sei. Die Daten würden darüber hinaus mit dem Datenbestand des Onlineshopping-Portals eBay abgeglichen, um eine Identitätsprüfung und Risikobewertung durchzuführen.

Sollte es trotzdem zu betrügerischen Bestellungen über PayPal-Gastkonten kommen, empfiehlt PayPal den Betroffenen, Kontakt zur Bank aufzunehmen und die Lastschrift zurückbuchen zu lassen. Außerdem sollten sie den PayPal-Kundenservice kontaktieren. Dort müssten sie einen Nachweis vorlegen, der sie als Inhaber des jeweiligen Bankkontos bestätige. Dann könne eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden.

Betrugsmasche hat auch drastische Konsequenzen für Online-Shops

Die Betrugsmasche mit den PayPal-Gastkonten stellt dabei auch die Händler vor Probleme. Erkennen können sie die Betrugsversuche kaum, da zunächst alles rechtens wirkt. Erst wenn die Opfer sich bei ihnen melden, wird klar, dass es sich um Betrug gehandelt hat. Wurde die Ware bereits verschickt und der betroffene Kontoinhaber lässt das Geld von der Bank zurückbuchen, steht der Händler am Ende ohne Geld und ohne Ware da.

Da die Gastkonten-Masche nicht die einzige Betrugsmasche im Zusammenhang mit PayPal ist, entscheiden sich Medienberichten zufolge einige Online-Shops inzwischen, ganz auf PayPal zu verzichten. Andere prüfen vorab die Kundenbonität und bieten bestimmte Zahlungsverfahren nur bei entsprechend hoher Bonität an.

Die Überprüfungen, die PayPal in seinem Infoschreiben dokumentiert, sind offensichtlich nicht ausreichend, um dieser Betrugsmasche einen Riegel vorzuschieben und Verbraucher zu schützen. Und die Betroffenen bemerken den Betrug meistens erst, wenn sie Mahnungen oder Schreiben von Inkassobüros erhalten. Wir raten unseren Mandanten, solchen Forderungen direkt zu widersprechen. Einfach ignorieren, weil man selbst ja nichts gekauft hat, kann gefährlich sein. Wenn auch Sie Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden sind, beraten wir Sie in der Anwaltskanzlei Lenné gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs.

von Rebekka Jäger
Rebekka Jäger

Angestellte Rechtsanwältin

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