26. Januar 2024

BGH: Allianz muss Rürup-Rente rückabwickeln und über 81.000 € erstatten

Am 11.10.2023 bestätigte der Bundesgerichtshof ein Urteil des OLG Stuttgart gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG, nach dem der Versicherer eine Rürup-Rente rückabwickeln muss. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts vom 20.01.2022 (Az.: 7 U 46/21) hatte die Allianz Revision eingelegt. Doch die wies der BGH zurück. Die Allianz muss dem Kläger damit 81.152 € zzgl. Zinsen erstatten.

2009 hatte der Versicherungsnehmer eine indexbasierte Rürup-Rente (Basisrente) bei der Allianz Lebensversicherung abgeschlossen. Im Jahr 2020 erklärte er den Widerruf des Vertrages, also lange nachdem die Widerrufsfrist von 30 Tagen abgelaufen war. Die Allianz wies den Widerruf zurück. Der Fall ging durch mehrere Instanzen, bis der BGH schließlich bestätigte: Ein Widerruf war noch möglich, weil die Allianz den Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Rechte und Pflichten belehrt hatte.

Entscheidungen des Landgerichts und Oberlandesgerichts Stuttgart

Das Landgericht Stuttgart hatte zunächst zugunsten der Allianz Lebensversicherung entschieden und die Klage unter Verweis auf ein früheres Urteil des OLG Stuttgart abgewiesen. Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung ein.

In zweiter Instanz erklärte das OLG Stuttgart, dass es seine bisherige Rechtsauffassung nicht mehr aufrechterhalten könne und die Widerrufsbelehrung der Allianz als fehlerhaft betrachte. Auch die Vertragsinformationen seien unvollständig gewesen. Deshalb habe die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen und der Widerruf des Versicherungsnehmers sei auch Jahre nach Vertragsabschluss zulässig gewesen. Der Vertrag müsse folglich rückabgewickelt werden. Die Allianz hatte vor dem Oberlandesgericht eingewandt, dass der Widerruf rechtsmissbräuchlich sei, weil der Versicherungsnehmer mehrfach hohe Zuzahlungen in den Vertrag geleistet, daraus Steuervorteile erzielt und den Vertrag schlussendlich beitragsfrei gestellt habe. Diese Einwände wiesen die Richter jedoch als nicht stichhaltig zurück.

Bundesgerichtshof weist Revision ab: Allianz muss Rückkaufswert zzgl. Überschussanteile erstatten

Die Allianz zog daraufhin vor den Bundesgerichtshof und legte Revision gegen das Urteil des OLG Stuttgart ein. Ohne Erfolg, denn der BGH wies die Revision zurück und erklärte den Widerruf der Rürup-Rente für wirksam. Auf eine Anschlussrevision des Klägers hin wurde die Allianz außerdem verurteilt, weitere Zinszahlungen über das Berufungsurteil hinaus zu leisten. Damit ist das Urteil des OLG Stuttgart also rechtskräftig und die Allianz muss nun die Basisrente rückabwickeln und dem Versicherungsnehmer den sog. ungezillmerten Rückkaufswert plus Überschussanteile erstatten. Konkret bedeutet das, dass die Allianz die verzinste Summe aller eingezahlten Lebensversicherungsbeiträge nach Abzug von Verwaltungskosten und sog. Risikobeiträgen erstatten muss. Auch den Großteil der Kosten des Rechtsstreits muss der Versicherer tragen.

Erstes höchstrichterliches Urteil zu fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Mit dem Beschluss des BGH wurde nun erstmals höchstrichterlich bestätigt, dass die von der Allianz sowie von anderen Versicherungen erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Betroffen sind in erster Linie Verträge aus den Jahren 2008-2010. Durch eine falsche bzw. ungenügende Widerrufsbelehrung können Verträge – auch Jahre später noch – widerrufen und rückabgewickelt werden. Das gilt für Rürup-Verträge (Basisrenten) ebenso wie für andere Lebens- und Rentenversicherungsverträge.

Widerruf einzige Ausstiegsmöglichkeit aus Rürup-Rente

Insbesondere für Rürup-Sparer ist dieses Urteil interessant, weil Rürup-Verträge weder beendet noch aufgelöst werden können. Der Widerruf ist damit also die einzige Möglichkeit, aus einem solchen Vertrag herauszukommen. Die Anwaltskanzlei Lenné verfügt über jahrelange Erfahrung in der Rückabwicklung von Renten- und Sparverträgen. Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob in Ihrem Fall ein Widerruf des Vertrags noch möglich ist, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.  

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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