25. Februar 2019

BGH-Beschluss zum Abgasskandal: Hoffnung für VW-Kunden

In einem aktuellen Beschluss traf der BGH eine klare Aussage zum Abgasskandal: Eine illegale Abschalteinrichtung am Motor ist ein Sachmangel und folglich haben Käufer Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz. Der Verhandlungstermin für den Fall, bei dem ein VW-Kunde gegen seinen Autohändler klagte, weil sich nach dem Kauf herausgestellt hatte, dass in dem VW Tiguan eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war, wurde abgesagt. Einen Beschluss seitens des BGH gab es trotzdem.

Illegale Abschalteinrichtung ist ein Sachmangel

Letzte Woche Freitag stellte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss klar: Eine illegale Abschalteinrichtung in Dieselmotoren ist ein Sachmangel. Es bestünde das Risiko, dass die Zulassung der betroffenen Autos durch die Behörden verweigert würde, sodass die Kunden ihr Fahrzeug unter Umständen nicht mehr verwenden könnten. Folglich hätten die Käufer Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz. Mit diesem Beschluss stärkt der BGH die Rechte betroffener VW-Kunden. Derzeit sind an deutschen Gerichten über 40.000 Verfahren gegen VW anhängig.

Verhandlungstermin für zugrundeliegenden Fall abgesagt

Am 27. Februar sollte vor dem BGH ein Fall verhandelt werden, bei dem ein VW-Kunde gegen seinen Autohändler klagte. Er hatte 2015 einen VW Tiguan gekauft. Als sich herausstellte, dass das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war, forderte der Kunde einen Neuwagen mit gleicher Ausstattung als Ersatz für seinen mangelhaften Tiguan oder hilfsweise die Nachbesserung des von ihm erworbenen Fahrzeugs. Er hatte bislang jedoch vor Gericht keinen Erfolg, da das Original­fahrzeug so nicht mehr hergestellt wurde, sondern nur eine abweichende Nach­folge­version lieferbar war. Daraufhin ging der Kläger in Revision. Wir berichteten bereits zu diesem Fall.

Am Freitag, den 22.02.2019, wurde der für den 27. Februar angesetzte Verhandlungstermin jedoch abgesagt. Offensichtlich haben sich der Kläger und der Autohändler auf einen Vergleich geeinigt, woraufhin der Kunde seine Revision zurückzog. Ein bekanntes Muster: Denn ein Großteil der Verbraucherklagen gegen VW im Rahmen des Abgasskandals endet vorzeitig. VW verfolgt offensichtlich die Strategie, durch Vergleiche um jeden Preis ein Urteil durch ein OLG oder den BGH zu vermeiden. Auch hierzu berichteten wir bereits in einem Artikel.

BGH-Beschluss stärkt Rechte der Verbraucher

Obwohl der Verhandlungstermin abgesagt wurde, äußerte sich der BGH dennoch zum Thema und stärkte damit die Rechte der betroffenen VW-Kunden. In dem Beschluss stellte der BGH nämlich nicht nur klar, dass eine illegale Abschalteinrichtung durchaus einen Sachmangel darstelle. Er befand weiterhin, dass Käufer Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz hätten, selbst wenn - wie im vorliegenden Fall - das Originalfahrzeug nicht mehr mit identischer Ausstattung verfügbar sei. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs kommt es nicht auf die Ausstattung des Modells an, sondern auf die Kosten für den Ersatz.

In Deutschland waren Ende letzten Jahres 40.300 Einzelklagen gegen den Konzern anhängig, darunter auch Musterfeststellungsklagen des Verbraucherzentralen Bundesverbands, denen sich derzeit 401.000 Kunden angeschlossen haben. Laut Medienberichten sind mehr als 4800 Verfahren mit VW-Beteiligung an den deutschen Oberlandesgerichten anhängig.

Wenn Sie vom VW-Abgasskandal betroffen sind und noch keine Ansprüche gegenüber dem Konzern geltend gemacht haben, sollten Sie schnellstmöglich von uns prüfen lassen, ob Ihre Ansprüche bereits verjährt sind oder ob Sie noch klagen können. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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