08. November 2016

BGH: Darlehensgebühren bei Bausparverträgen unzulässig - Rückforderung mit unserem Musterbrief möglich

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Der Bundesgerichtshof hatte sich in seinem jüngsten Urteil mit der Frage zu beschäftigen, inwiefern Bausparkassen von Verbrauchern bei Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens eine Darlehensgebühr verlangen dürfen (Urteil vom 08.11.2016 - XI ZR 552/15 -).

In dem zu entscheidenden Fall war in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der beklagten Bausparkasse eine Klausel enthalten, wonach mit Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 Prozent des Bauspardarlehens fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen wird.

Gegen die Wirksamkeit dieser Klausel richtete sich die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Landgericht Heilbronn hatte die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht Stuttgart die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen.

Wie entschied der BGH?

Der BGH hat das Berufungsurteil nunmehr aufgehoben und zugunsten der Verbraucher entschieden.
Er hat klargestellt, dass es sich bei der „Darlehensgebühr“ um eine sogenannte Preisnebenabrede handelt und diese somit der gerichtlichen Klauselkontrolle unterliegt.
Mit der Gebühr werde keine vertragliche Gegenleistung bepreist, die Gebühr diene vielmehr der Abgeltung von Verwaltungsaufwand.

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Entgeldklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem wesentlichen Grundgedanken der Rechtsordnung jedoch unvereinbar, wenn Aufwendungen für Tätigkeiten auf den Kunden abgewälzt werden, zu denen der Verwender gesetzlich oder nebenvertraglich verpflichtet ist, oder die er überwiegend im eigenen Interesse erbringt.

Was bedeutet das für Sie?

Haben auch Sie Ihren Bausparvertrag in Anspruch genommen und wurde Ihnen eine entsprechende  Gebühr abverlangt? Dann nutzen Sie am besten heute noch die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. Wir beraten Sie gerne über Fristen und mögliche Verjährung und helfen Ihnen bei der Rückforderung der von Ihnen gezahlten Gebühr.

Schon in den vergangenen Jahren haben wir ähnliche Gebühren vom Bundesgerichtshof erfolgreich als unzulässig beurteilen lassen. Unseren Musterbrief zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche finden Sie hier zum kostenfreien Download.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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