BGH entscheidet am 28. Oktober zur Verjährung
Nachdem der für das Bankrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 13.05.2014 in einem unserer Fälle entschieden hat, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einer Bank und einem Verbraucher unwirksam sind, wird er sich in den nunmehr zur Verhandlung anstehenden Verfahren voraussichtlich mit der Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche der Darlehensnehmer im Falle unwirksam vereinbarter Bearbeitungsentgelte zu befassen haben.
Was ist jetzt zu tun?
Droht Ihrem Anspruch die Verjährung, kann es im Einzelfall sinnvoll und angezeigt sein, ein sogenanntes Ombudsmannverfahren einzuleiten. Dies unterbricht den Verjährungslauf.
Ein weiterer Vorteil ist, dass das Verfahren kostenlos ist und jeder Bankkunde selbst tätig werden kann.
Natürlich helfen auch wir als Anwälte gerne. Kontaktieren Sie uns einfach!
Wichtiger Hinweis: Die Verjährung kann nicht mit einem einfachen Schreiben an die Bank unterbrochen werden!
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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