30. April 2015

BGH: Erneute Niederlage für Argentinien

In dem von uns begleiteten Prozess über die Rückzahlung argentinischer Anleihe-Schulden, in welchem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 24.02.2015 zu Gunsten unseres Mandanten entschieden hat und in welchem die Republik Argentinien eine Anhörungsrüge erhoben hat (vgl. Nachricht vom 24.04.2015), liegt uns nunmehr die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur erhobenen Anhörungsrüge vor.

Abermals hat sich die von uns vertretene Rechtsauffassung als richtig erwiesen, sodass der Bundesgerichtshof mit einer bemerkenswert kurzen Begründung die erhobene Gehörsrüge des Staates Argentinien zurückgewiesen hat. Der maßgebliche Teil der Entscheidung lautet im Volltext:

„Das als übergangen gerügte Vorbringen ist vom Senat berücksichtigt worden.“

Es bleibt nun abzuwarten, ob Argentinien tatsächlich auch den Weg zum Bundesverfassungsgericht beschreiten wird.

Rechtsanwalt Lenné: "Auch hier bin ich fest davon überzeugt, dass die Entscheidung hält."

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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