BGH kippt Allianz-Klausel zur Riester-Rente - Urteil vom 10.12.2025 – Az. IV ZR 34/25
Der Bundesgerichtshof hat am 10. Dezember 2025 eine für Riester-Sparer sehr wichtige Entscheidung getroffen: Eine Klausel der Allianz Lebensversicherung, die eine einseitige Absenkung des Rentenfaktors erlaubt, ist unwirksam. Streitgegenstand war eine Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung.
Worum ging es konkret?
In den betroffenen Verträgen war vorgesehen, dass der Versicherer den sogenannten Rentenfaktor nachträglich reduzieren darf. Der Rentenfaktor bestimmt, wie hoch die monatliche Rente ausfällt – konkret, welcher Rentenbetrag je 10.000 Euro Vertragsguthaben gezahlt wird. Die Allianz behielt sich vor, diesen Faktor zu senken, etwa bei steigender Lebenserwartung oder dauerhaft niedrigen Kapitalmarkterträgen. Eine Pflicht, den Rentenfaktor bei später verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder anzuheben, enthielt die Klausel jedoch nicht.
Genau dieses Ungleichgewicht hat der Bundesgerichtshof nun beanstandet.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Nach Auffassung des BGH benachteiligt eine solche Klausel Versicherte unangemessen. Wenn Versicherungsunternehmen negative Entwicklungen zulasten der Kundinnen und Kunden weitergeben dürfen, müssen sie im Gegenzug auch verpflichtet sein, positive Entwicklungen zu berücksichtigen. Ein ausschließlich einseitiges Anpassungsrecht zugunsten des Versicherers ist unzulässig. Fehlt eine entsprechende Ausgleichsregelung, ist die Klausel insgesamt unwirksam.
Die Tragweite des Urteils geht über den konkreten Allianz-Vertrag hinaus. In älteren Riester-Tarifen vieler Versicherer finden sich vergleichbare Regelungen, sodass zahlreiche Verträge von der Entscheidung betroffen sein können.
Welche Folgen hat das Urteil für Versicherte?
Wurde der Rentenfaktor in Ihrem Riester-Vertrag bereits abgesenkt oder enthält Ihr Vertrag eine ähnliche Anpassungsklausel, bestehen gute Chancen, dass diese Kürzung rechtlich nicht wirksam ist. In solchen Fällen kann unter Umständen verlangt werden, dass der ursprüngliche Rentenfaktor wieder zugrunde gelegt wird. Je nach Vertragsgestaltung und Einzelfall kommen auch weitere Ansprüche in Betracht.
Unsere Unterstützung für Sie
Unsere Kanzlei vertritt bereits Mandantinnen und Mandanten in Verfahren gegen die Allianz sowie gegen andere Versicherer wegen der Reduzierung von Rentenfaktoren. Wir verfügen über umfassende Erfahrung mit den betroffenen Riester-Verträgen und kennen die typischen Argumentationslinien der Versicherungsunternehmen.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
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der detaillierten Analyse Ihres Riester-Vertrages,
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der rechtlichen Bewertung von Rentenfaktor-Anpassungen,
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der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Warum Sie jetzt aktiv werden sollten
Das BGH-Urteil stärkt die Position von Riester-Sparerinnen und -Sparern erheblich. Wer eine Kürzung seiner späteren Rente hinnehmen musste oder unsicher ist, ob der eigene Vertrag eine problematische Klausel enthält, sollte zeitnah handeln und den Vertrag prüfen lassen.
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Rebekka Jäger
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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