18. März 2020

BGH positioniert sich zugunsten von Mercedes-Käufern im Abgasskandal

Mit Beschluss vom 28.01.2020 hat der BGH eine wichtige Entscheidung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei der Daimler AG getroffen. Gegenstand des Verfahrens war die Klage eines Mercedes-Käufers auf Schadensersatz.

Für das Fahrzeug des Klägers, in welchem ein Motor des Typs OM651 verbaut ist, lag noch kein offizieller Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes zur Durchführung eines Softwareupdates vor. Dennoch hat der Kläger vorgetragen, dass auch in seinem Fahrzeug illegale Abschalteinrichtungen enthalten seien. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen, da der Kläger ihrer Ansicht nach nicht ausreichend dargestellt habe, dass tatsächlich unzulässige Softwarefunktionen vorlägen.

Dazu hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Klage nicht einfach hätte abgewiesen werden dürfen. Da das Kraftfahrtbundesamt bereits für andere Fahrzeuge der Daimler AG, in denen ebenfalls der Motor OM651 enthalten ist, Rückrufe angeordnet habe, sei der Vortrag des Klägers nicht vollkommen „ins Blaue hinein“ erfolgt. Vielmehr durfte er davon ausgehen, dass auch sein Fahrzeug betroffen ist.

Nach der zutreffenden Ansicht des Bundesgerichtshofs war es für den Kläger nicht möglich, im Einzelnen vorzutragen, wie die unzulässige Abschalteinrichtung genau funktioniert. Daher hätten die vorher mit der Sache befassten Gerichte dem vom Kläger angebotenen Sachverständigenbeweis nachgehen und Gutachten einholen müssen.

Wichtiges Signal des Bundesgerichtshofs

Der Beschluss ist ein wichtiges Signal für alle betroffenen Mercedes-Käufer. Der Bundesgerichtshof stellt zu Recht klar, dass von den Klägern nicht gefordert werden darf, dass diese die genaue Funktionsweise der in ihrem Fahrzeug enthaltenen, unzulässigen Abschalteinrichtungen kennen und darstellen. Stattdessen müssen die Gerichte, sofern sie Zweifel an dem Vorhandensein einer solchen Einrichtung haben, entsprechende Sachverständigengutachten einholen.

Jetzt Ansprüche geltend machen

Wenn auch Ihr Fahrzeug eine illegale Software enthält, lohnt es sich, Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG geltend zu machen. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs sind die Aussichten, ein solches Verfahren zu gewinnen, noch einmal gestiegen. Gerne beraten wir Sie zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall und berechnen die Höhe Ihrer Ansprüche. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung in unserer Kanzlei.

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

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