03. September 2021

BGH-Urteil zu Gebührenerhöhungen: Manche Banken zahlen Gebühren zurück, andere drohen mit Kündigung

Ende April hatte der BGH geurteilt, dass die Praxis der Banken, Änderungen ihrer Geschäftsbedingungen schriftlich mitzuteilen und das Schweigen der Kunden als Zustimmung zu werten, nicht rechtens sei. Folglich seien die Änderungen unwirksam, weshalb auch die auf diese Weise erhöhten Gebühren von den Kunden zurückgefordert werden könnten. Medienberichten zufolge zahlen jetzt immer mehr Banken diese Kontoführungsgebühren zurück.

Diese Banken zahlen Kontoführungsgebühren zurück

Gebühren zurückgezahlt haben scheinbar Genossenschaftsbanken wie die Bremische Volksbank, die VR Bank Bonn und die Westerwald Bank sowie die Volkswagen Bank, die Netbank und die Sparda Bank. Dabei soll es um Beträge zwischen 12 und 200 Euro gegangen sein. Mitunter sollen Bankkunden aber auch Forderungen in Höhe von 300 Euro durchgesetzt haben. Da die Banken teilweise die Ansprüche der Kunden nicht genau beziffern konnten, wurden in Einzelfällen auch Pauschalen gezahlt.

Einzelne Banken drohen mit Kündigung und stellen Kunden vor die Wahl

Doch längst nicht alle Banken fügen sich bereitwillig dem Urteil. Manche Institute sollen ihren Kunden relativ offen mit Kündigung gedroht haben, sollten diese nicht auf ihre Ansprüche verzichten. Das betreffe vor allem die Volksbanken Stuttgart und Göppingen sowie die Sparda Bank Baden-Württemberg, heißt es in den Medien. Letztere soll ihre Kunden vor die Wahl gestellt haben, entweder weiter fünf Euro Kontoführungsgebühr zu zahlen und auf eine Erstattung zu verzichten oder die gezahlten Gebühren zurückzufordern und dafür zukünftig 7,50 Euro im Monat zu zahlen. Sollten sie keine der beiden Alternativen akzeptieren, drohe ihnen die Kündigung.

Ähnlich sollen auch weitere Institute vorgegangen sein, wenn Kunden ihre Gebühren zurückgefordert haben. Betroffene Kunden können sich beispielsweise an die Bankenaufsicht BaFin wenden, damit diese mit einer Allgemeinverfügung Druck auf die Banken ausübt.

Unklar ist bislang noch, ob das Urteil auch Bausparkonten oder Wertpapierdepots betrifft. So soll der Verband der Privaten Bausparkassen angegeben haben, dass das Urteil nicht auf Bausparkassen anwendbar sei. Doch laut Medienberichten sollen zum Beispiel bei der Debeka Bausparkasse bereits Ansprüche von Kunden durchgesetzt worden sein.

Um sicherzustellen, dass sie ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können, sind betroffene Bankkunden gut beraten, sich anwaltliche Unterstützung zu suchen. In unserer Kanzlei verfügen wir über jahrelange Erfahrung im Umgang mit Banken und vertreten bereits zahllose Kunden, die laut BGH-Urteil Anspruch auf eine Rückerstattung haben. Wenn auch Sie Ihre zu viel gezahlten Gebühren zurückfordern möchten, beraten wir Sie gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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