BGH-Urteil zu Negativzinsen: Guido Lenné in der Zeit

Während der Niedrigzinsphase verlangten viele Banken von ihren Kunden sog. Verwahrentgelte. Doch diese Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten sind unzulässig, wie der BGH in einem aktuellen Urteil entschied. Das heißt, dass sich Bankkunden die unrechtmäßig erhobenen Zinsen nun zurückholen können. Was es dabei zu beachten gilt, wollte die Zeit von Guido Lenné wissen.
Wie Kunden ihre Bank zur Erstattung der Negativzinsen auffordern
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht rät Bankkunden, die negative Zinsen gezahlt haben, sich schriftlich an ihre Bank zu wenden und die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurückzufordern. „Kunden sollten ein Schreiben mit der Forderung an die Bank adressieren und auch eine entsprechende Frist von etwa zehn Tagen zur Zahlung setzen“, erklärt Lenné. Die Fristsetzung sei wichtig, weil die Bank nach Ablauf in Verzug gerät. Sollten im weiteren Verlauf Anwaltskosten entstehen, könne man diese der Bank dann nämlich in Rechnung stellen, so der Leverkusener Anwalt. Hierfür könne man sich eines Musterschreibens bedienen, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen auf seiner Internetseite anbietet.
Nicht in allen Fällen wird der Brief an die Bank ausreichen, um das Geld zurückzubekommen, sagt Lenné. „Wie so oft wird es Banken geben, die sehr kundenfreundlich schon auf Anfragen von Kunden reagieren, andere werden wiederum auch auf anwaltliche Schreiben nicht antworten. Dann hilft nur, die entsprechende Bank zu verklagen.“
Vorsicht vor Verjährung: Schnelles Handeln lohnt sich
Der Rechtsanwalt rät betroffenen Bankkunden, schnell zu reagieren, da noch nicht klar ist, welche Verjährungsregelungen zur Anwendung kommen. Guido Lenné geht von einer Verjährungsfrist von drei Jahren aus. Ansprüche, die im Jahr 2022 entstanden sind, lassen sich mit Sicherheit noch zurückfordern. Kunden, deren Anspruch im Laufe des Jahres 2022 entstanden ist, haben noch bis zum 31.12.2025 Zeit, diesen einzuklagen. In manchen Fällen könne man aber auch bei älteren Ansprüchen – zum Beispiel aus 2020 – prüfen, ob möglicherweise verjährungshemmende Maßnahmen vorliegen. In allen Fällen gilt jedoch, dass die Kunden schnell prüfen sollten, ob sie noch Ansprüche anmelden können, bevor die Verjährungsfrist verstrichen ist.
Wie stehen die Erfolgsaussichten?
Wie Rechtsanwalt Lenné annimmt, werden nicht alle Banken auf das Anschreiben ihrer Kunden reagieren. Sollte ein Finanzinstitut die Erstattung verweigern, bleibt den Betroffenen nur, Klage zu erheben. Diese Gerichtsverfahren können mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Das heißt, die Kunden müssen im Zweifelsfall ein bisschen Geduld haben, bis das Geld auf ihrem Konto ist. Doch je nach Guthaben und die darauf erhobenen Zinsen sind das Beträge, für die sich der Aufwand lohnt. Außerdem stehen die Chancen für Kunden dank des BGH-Urteils durchaus gut.
Den vollständigen Artikel der Zeit zu diesem Thema finden Sie hier. Guido Lenné und sein Team stehen betroffenen Bankkunden zur Seite, um zu prüfen, ob sie ihre Ansprüche gegenüber ihrer Bank noch anmelden können und wie hoch diese sind. Auch bei der Durchsetzung der Ansprüche ist der Leverkusener Rechtsanwalt behilflich – vom Aufsetzen des Schreibens an die Bank bis hin zur Vertretung der Bankkunden vor Gericht. Betroffene können sich hierzu in einem kostenlosen Erstgespräch unverbindlich beraten lassen.

Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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