25. Mai 2020

BGH: VW muss Schadenersatz für Schummel-Diesel zahlen

VW hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine heftige Niederlage erlitten. Das höchste deutsche Zivilgericht entschied heute, dass VW seine Kunden mit der verbauten illegalen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Der Konzern muss klagenden Diesel-Käufern Schadenersatz zahlen. VW-Kunden können ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen den Kaufpreis zurückverlangen. Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer wird jedoch angerechnet.

Der Kläger im heute entschiedenen Fall kaufte seinen VW Sharan im Jahr 2014 gebraucht von einem freien Händler. Als der Dieselskandal aufflog, fühlte er sich getäuscht, denn auch in seinem Auto steckt ein Motor vom Typ EA189. Der Wagen hält die Abgas-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein, nicht jedoch im normalen Verkehr auf der Straße.

Bundesweit gibt es viele Tausend ähnlich gelagerte Fälle, die noch nicht rechtskräftig entschieden sind. Dass der BGH VW nun zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt hat, verbessert auch die Erfolgsaussichten der anderen Kläger.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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