Bundesgerichtshof schränkt PayPal-Käuferschutz ein
Der Bundesgerichtshof hat sich am 22.11.2017 in zwei Entscheidungen erstmals mit den Auswirkungen einer Rückerstattung des vom Käufer mittels PayPal gezahlten Kaufpreises aufgrund eines Antrags auf PayPal-Käuferschutz befasst.
Ausgangspunkt war, dass PayPal-Käufer ihr Geld zurückbuchen können, wenn bestellte Ware nicht ankommt oder von der Beschreibung abweicht. Der Bundesgerichtshof stärkte nun die Rechte der Verkäufer.
Der Online-Zahlungsdienst PayPal bietet an, Bezahlvorgänge bei Internetgeschäften dergestalt abzuwickeln, dass private und gewerblich tätige Personen Zahlungen über virtuelle Konten mittels E-Geld leisten können. Dabei stellt PayPal seinen Kunden unter bestimmten Voraussetzungen ein Verfahren für Fälle zur Verfügung, in denen der Käufer den bestellten Kaufgegenstand nicht erhalten hat oder dieser erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Hat ein Antrag des Käufers auf Rückerstattung des Kaufpreises nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie Erfolg, bucht PayPal dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unter Belastung des PayPal-Kontos des Verkäufers zurück.
In den beiden vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren ging es um die Frage, ob der Verkäufer nach der Rückbuchung des Kaufpreises erneut berechtigt ist, den Käufer auf Zahlung in Anspruch zu nehmen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anspruch eines Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises zwar erlischt, wenn der vom Käufer entrichtete Kaufpreis vereinbarungsgemäß dem PayPal-Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Jedoch treffen die Kaufvertragsparteien mit der einverständlichen Verwendung des Bezahlsystems PayPal gleichzeitig stillschweigend die weitere Vereinbarung, dass die Kaufpreisforderung wieder begründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet wird.
Die Annahme einer stillschweigend vereinbarten Wiederbegründung der Kaufpreisforderung sei insbesondere deshalb geboten, weil die Prüfung zum Käuferschutz von PayPal nur ein vereinfachtes Verfahren ist und die Entscheidung nicht zwingend mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmen muss.
Gleichwohl ist ein erfolgreicher Antrag auf PayPal-Käuferschutz für den Käufer von Vorteil, weil er danach den (vorgeleisteten) Kaufpreis zurückerhält, ohne den Verkäufer auf Rückzahlung - gegebenenfalls im Klageweg - in Anspruch nehmen zu müssen.
Die Entscheidung schafft keine endgültigen Verhältnisse. Das haben die obersten Richter in Zivilsachen klar entschieden. Verkäufer, die mit der Rückzahlung nicht einverstanden sind, können also versuchen, den Kaufpreis einzuklagen. Ob sie damit Erfolg haben, zeige dann jeweils das gerichtliche Verfahren.
Für den Käufer ist es trotzdem von Vorteil, dass er zunächst auf einem schnellen Weg sein Geld zurückbekommen kann. Nicht er muss vor Gericht ziehen, wenn etwas schief gelaufen ist, sondern der Verkäufer, wenn er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist.
Es bleibt aber spannend, denn aufgrund der beiden Urteile sollte jedem Nutzer von PayPal bewusst, sein, dass der Streit mit der PayPal-Entscheidung auf Rückerstattung nicht endgültig beendet ist.
Sollten Sie Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Verkauf von Waren haben, gar mit dem PayPal-Käuferschutz, wenden Sie sich gerne an uns. Wir beraten Sie gerne - Telefon 0214 90 98 400.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.