24. Februar 2015

Bundesgerichtshof verurteilt Argentinien zur Zahlung

Der BGH in Karlsruhe musste heute in einem von uns begleiteten Prozess über die Rückzahlung argentinischer Anleihe-Schulden entscheiden.

Argentinien zahlt seine Schulden bis heute nicht an deutsche Kapitalanleger zurück. Argentinien ist einer der ersten Fälle, der die Ausfallrisiken von sicher geglaubten Staatsanleihen aufzeigt.

Ein von Rechtsanwalt Guido Lenné aus Leverkusen vertretener Kläger machte jetzt vor dem Bundesgerichtshof Zahlungsansprüche aus Inhaberschuldverschreibungen geltend, die vom beklagten Staat Argentinien im Jahr 1996 ausgegebenen wurden.

Argentinien ist bereits seit 1999 mit erheblichen volkswirtschaftlichen Problemen konfrontiert, die sich zumindest zeitweise bis zu einer Finanzkrise des Staates ausgeweitet hatten. Der Auslandsschuldendienst wurde durch Argentinien ausgesetzt, um ihn neu zu ordnen. Dadurch fielen auch die eingeklagten Ansprüche des Klägers aus. Die beiden Vorinstanzen hatten der Klage im Wesentlichen stattgegeben.

Unter anderem lehnte der Bundesgerichtshof heute die Ansicht des Staates Argentinien ab, dass einem Schuldnerstaat ein Leistungsverweigerungsrecht gegen sog. Holdout-Gläubiger (Umschuldungsverweigerer) zustehe.

Dies gilt insbesondere, so der Bundesgerichtshof, wenn – wie im zu entscheidenden Fall - die Bedingungen der zugrunde liegenden Schuldverschreibung entsprechende Zwangsklauseln (sog. "Collective Action Clauses") nicht enthalten haben.

Rechtsanwalt Lenné zur heutigen Entscheidung: „Ich freue mich über diese klare Entscheidung. Verträge sind einzuhalten. Das gilt auch in Staatskrisen. Argentinien muss seine Schulden jetzt endlich bezahlen.“

Zum wiederholten Male sind Rechtsauffassungen unseres Büros nun vor dem Bundesgerichtshof bestätigt worden.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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