23. Januar 2014

Bundesverfassungsgericht gibt Bankkundin Recht - AG Hannover muss erneut wegen Kreditbearbeitungskosten entscheiden

Am 21.01.2013 - vor einem Jahr - entschied das Amtsgericht Hannover gegen eine Bankkundin, dass kein Anspruch auf Erstattung von gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren besteht.

Lapidar schrieb der Richter am Amtsgericht in Hannover:

"Die Klage ist unbegründet. Pacta sunt servanda, also Verträge sind zu halten. ...

Es ist kein rechtlicher Gesichtspunkt ersichtlich, der diese Vereinbarung als unwirksam erscheinen ließe."

Zu dieser Zeit hatten allerdings mehrere Oberlandesgerichte entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind. Rechtliche Gesichtspunkte hätte das Gericht also leicht erkennen können.

Auch das von uns eingelegte Rechtsmittel war damals erfolglos. Der zuständige Richter in Hannover bestätigte das amtsgerichtliche Urteil.

Die mutige Bankkundin gab aber nicht auf, sondern beschwerte sich beim Bundesverfassungsgericht und bekam nun Recht.

Das Urteil des Amtsgericht Hannover - das derzeit in keinem Schriftsatz von Banken fehlt - wurde nun mit Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 19.12.2013 aufgehoben. Das Amtsgericht hatte wesentliche Teile des klägerischen Vortrages unberücksichtigt gelassen. Nun muss es den gleichen Fall erneut entscheiden. Vorteil jetzt: Heute gibt es tausende Urteile zu Gunsten klagender Bankkunden. 

Der Fall zeigt, dass es sich lohnt auch bis in die letzte Instanz zu kämpfen. Wir kämpfen gern an Ihrer Seite!

Kontaktieren Sie uns gerne.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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