26. März 2020

Bundesverwaltungsgericht: keine legalen Sportwetten

Aktuell gehen sämtliche Glücksspielanbieter von Online-Sportwetten von der Legalität ihrer Internetangebote aus, da der deutsche Staat das Verfahren für die Erteilung von 20 Konzessionen unionsrechtswidrig durchgeführt hat. Dabei berufen sich die Glücksspielanbieter von Online-Sportwetten auf die sog. „Ince“-Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 04.02.2016 – C – 336/14).

Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich alleine mit der Zulässigkeit der strafrechtlichen Ahndung einer ohne behördliche Erlaubnis aufgenommenen Vermittlung von Sportwetten befasst, wenn bei der Durchführung des Erlaubnisverfahrens das Unionsrecht verletzt wurde.

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dabei grundsätzlich eine Verletzung des Unionsrechts vorliegen kann. Mit anderen Worten: Die Verhängung von strafrechtlichen Sanktionen würde gegen Unionsrecht verstoßen, wenn das Erlaubnisverfahren nachweislich unionsrechtswidrig durchgeführt wurde.

Worüber hat der Gerichtshof der Europäischen Union nicht entschieden?

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat nicht über die grundsätzliche Frage der Legalität von Online-Sportwetten entschieden.

In diesem Zusammenhang musste also das Bundesverwaltungsgericht über die Fragen entscheiden, ob dem Online-Glücksspielanbieter ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zusteht und ob der Verstoß gegen das Unionsrecht gleichzeitig eine Legalisierungswirkung bedeutet.

Diese Fragen hat das Bundesverwaltungsgericht mit einem klarem „NEIN“ beantwortet:

„Leitsatz:

Ein Anspruch auf Erteilung einer konzessionsunabhängigen Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten lässt sich weder dem Glücksspielstaatsvertrag noch dem Unionsrecht entnehmen.“ (BVerwG, Beschluss vom 07.11.2018 – 8 B 29.18)

Das bloße Absehen von strafrechtlichen Sanktionen bedeutet keine Legalisierungswirkung:

„Anderes folgt auch nicht aus den unionsrechtlich gebotenen Einschränkungen repressiver Maßnahmen der Mitgliedstaaten aufgrund von Verstößen gegen das Unionsrecht. Ein Mitgliedstaat darf zwar keine strafrechtlichen Sanktionen wegen einer nicht erfüllten Verwaltungsformalität verhängen, wenn er die Erfüllung dieser Formalität unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (EuGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - C-336/14, Sebat Ince - Rn. 94). Daraus folgt aber noch nicht, dass er bei einer derartigen Verletzung des Unionsrechts gleichzeitig – über den Verzicht auf Sanktionen hinaus – verpflichtet wäre, die in Rede stehende Tätigkeit im Bereich des Glücksspielmarkts zu genehmigen. Das bloße Absehen von einem repressiven Einschreiten gegen ein – möglicherweise – rechtswidriges Verhalten lässt sich mit einer behördlichen Genehmigung, die eine Legalisierungswirkung für die von ihr erlaubte Tätigkeit entfaltet, nicht gleichsetzen. Das Unionsrecht fordert nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine derartige Gleichsetzung nicht. Der Mitgliedstaat ist lediglich gehalten, Entscheidungen über auf eine Genehmigung gerichtete Anträge auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien zu treffen (EuGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - C-186/11 und C-209/11, Stanleybet International - Rn. 45). Einen bestimmten Inhalt dieser Entscheidungen gibt ihm das Unionsrecht nicht vor, namentlich nicht in dem vom Kläger für richtig gehaltenen Sinne.“ (BVerwG, Beschluss vom 07.11.2018 – 8 B 29.18, Hervorhebung durch Kanzlei)

Im Jahr 2019 wurde diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch mehrere Oberverwaltungsgerichte bestätigt.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Untätigkeit des deutschen Staates beim Vollzug gegen die Online-Glücksspielanbieter nicht mit einer Legalisierungswirkung gleichzusetzen ist. Das bedeutet, dass Online-Sportwetten nach wie vor illegal sind und Verluste als Schaden zivilrechtlich zurückgefordert werden können.

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Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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