12. April 2016

Bußgeldfallen auf der Autobahn, Teil 1: Auffahren auf die Autobahn

Eine Kanzlei, die ihre Mandanten bundesweit vertritt, bringt es mit sich, dass häufig Autobahnen benutzt werden, um auswärtige Gerichtstermine wahrzunehmen. Hierbei können wir immer wieder beobachten, dass sich Verkehrsteilnehmer unnötig der Gefahr eines Bußgeldverfahrens aussetzen. Dass ein solches beim Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes droht, ist vielen Autofahrern noch bekannt. Häufig nicht bewusst sind sich jedoch die Verkehrsteilnehmer, dass der Bußgeldkatalog auch Tatbestände enthält, die scheinbar normales und übliches Verhalten sanktionieren. Viele Ärgernisse auf der alltäglichen Autobahnfahrt sind vermeidbar, wenn sich alle Autofahrer an die geltenden Vorschriften halten. Die meisten Ärgernisse sind darüber hinaus mit teils erheblichen Bußgeldern bewehrt, sodass man seine Geldbörse schnell leeren, dafür jedoch sein Flensburger Punktekonto schnell auffüllen kann. Dies muss nicht sein!

In einer kurzen Reihe stellen wir Ihnen Bußgeldfallen auf der Autobahn vor, die Sie leicht durch entsprechende Fahrweise vermeiden können.

Im ersten Teil unserer Kurzreihe beschäftigen wir uns mit Fehlern beim Auffahren auf die Autobahn:

Beim Auffahren auf die Autobahn lauert bereits die erste teure Bußgeldfalle. Häufig ist zu beobachten, dass Unsicherheiten beim Einfädeln auf die Autobahn bestehen. Hierbei ist zu beachten, dass der Verkehr auf der Autobahn Vorfahrt hat. Besteht also bis zum Ende des Beschleunigungsstreifens keine Möglichkeit, auf die Autobahn zu wechseln, muss am Ende des Beschleunigungsstreifens gehalten werden. Wer die Vorfahrt des Verkehrs auf der Autobahn nicht beachtet, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 75 € und einen Punkt im Fahreignungsregister.

Übrigens: Beim Auffahren auf die Autobahn darf auf dem Beschleunigungsstreifen mit höherer Geschwindigkeit als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden, § 7a Abs. 2 StVO.

Sollten Sie trotz aller Vorsicht einmal Betroffener in einem Bußgeldverfahren sein, übernehmen wir gerne bundesweit Ihre Verteidigung. Vereinbaren Sie am besten sofort einen Termin, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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