03. Mai 2016

Bußgeldfallen auf der Autobahn, Teil 3: Überholen auf der Autobahn

Im dritten Teil unserer Reihe beschäftigen wir uns mit dem Überholen auf der Autobahn:

Auch beim Überholen drohen Bußgelder. Ein Punkt im Fahreignungsregister und ein Bußgeld von 80 € drohen dann, wenn nicht mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt wird. Dieses Bußgeld können Sie vermeiden, wenn Sie beim Überholen Ihre Geschwindigkeit kurzfristig deutlich erhöhen. Sollten Sie hierzu nicht in der Lage sein, verzichten Sie auf den Überholvorgang.

Sofern beim Ausscheren zum Überholen der nachfolgende Verkehr gefährdet wird, kostet dies ein Bußgeld von 80 € und einen Punkt im Fahreignungsregister. Der Blick in den Rückspiegel rechtzeitig vor dem Ausscheren und der Schulterblick sollten daher Standard sein. Man sollte auch deshalb frühzeitig den Rückspiegel benutzen, da auf Autobahnen ohne Tempolimit beachtet werden muss, dass der nachfolgende Verkehr völlig legal wesentlich schneller als man selbst sein kann.

Beim Überholtwerden darf man als zu Überholender seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Andernfalls droht ein Regelsatz von 30 €.

Gänzlich unterlassen sollte man es, andere Verkehrsteilnehmer rechts zu überholen. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 100 € und ein Punkt im Fahreignungsregister.

Sollten Sie trotz aller Vorsicht einmal Betroffener in einem Bußgeldverfahren sein, übernehmen wir gerne bundesweit Ihre Verteidigung. Vereinbaren Sie am besten sofort einen Termin, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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