19. Mai 2016

Bußgeldfallen auf der Autobahn, Teil 5: Fazit

In einer kurzen Reihe haben wir Ihnen Bußgeldfallen auf der Autobahn vorgestellt, die Sie leicht durch entsprechende Fahrweise vermeiden können.
Im ersten Teil unserer Kurzreihe, den Sie hier nachlesen können, haben wir uns mit dem Auffahren auf die Autobahn beschäftigt. Im zweiten Teil unserer Reihe, welchen Sie hier nachlesen können, haben wir uns mit der Fahrstreifennutzung beschäftigt. Im dritten Teil unserer Reihe, den Sie hier nachlesen können, haben wir uns mit dem Überholen und Überholtwerden beschäftigt. Im vierten Teil unserer Reihe, der hier nachzulesen ist, haben wir uns mit dem Verhalten am Stauende und im Stau beschäftigt.

Wir haben uns in unserer Kurzreihe zunächst weitgehend auf die Bußgeldfallen beschränkt, die auch Punkte im Fahreignungsregister mit sich bringen können. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe von Verhalten, die zu Buß- und Verwarngeldern führen können.

Viele Bußgeldverfahren lassen sich bereits dadurch vermeiden, dass gegenseitig Rücksicht genommen wird und man den Verkehr aufmerksam beobachtet und sich nicht ablenken lässt.

Sollten Sie trotz aller Vorsicht dennoch einmal Betroffener in einem Bußgeldverfahren sein, übernehmen wir gerne bundesweit Ihre Verteidigung. Vereinbaren Sie am besten sofort einen Termin, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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