Cannabis im Straßenverkehr: Gesetz erlaubt höheren THC-Grenzwert
Die Teillegalisierung von Cannabis hat nun auch Auswirkungen auf das Straßenverkehrsgesetz, denn der bisher akzeptierte, durch die Rechtsprechung festgelegte THC-Grenzwert für Autofahrer wurde deutlich angehoben. Nach der seit 1. April 2024 geltenden Freigabe von Cannabis wurden im Juli auch Gesetzesänderungen für den Straßenverkehr beschlossen, die Ende August in Kraft getreten sind.
Gesetzesänderung sieht höheren THC-Grenzwert von 3,5 ng vor
Das neue Gesetz sieht vor, den bislang geltenden und durch die Rechtsprechung geprägten Grenzwert von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol pro Milliliter Blutserum auf 3,5 ng zu erhöhen. Als Grundlage für die Gesetzesänderung dienten die Empfehlungen einer interdisziplinären Expertenkommission, laut der mit dem neuen Grenzwert keine Verschlechterung der Verkehrssicherheit zu erwarten sei. So sei der THC-Wert unmittelbar nach dem Konsum eines Joints deutlich höher als der nun geltende Grenzwert. Der Rausch sei mit der Wirkung von 0,2 Promille Alkohol vergleichbar, so die Kommission. Eine Risikoerhöhung beginne erst ab 7 ng. Auch ein Zuschlag für Messfehler habe man bei der ausgesprochenen Empfehlung berücksichtigt.
Ahndung von Verstößen bei Cannabis am Steuer
Verkehrsteilnehmer, die vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führen und 3,5 ng THC oder mehr im Blutserum haben, handeln per neuem Gesetz ordnungswidrig. Dieser Verstoß zieht für Ersttäter eine Geldbuße von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. Wer Cannabis konsumiert hat, für den gilt außerdem ein striktes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Bei Verstoß kann hier schon eine Geldbuße von bis zu 3.500 Euro drohen.
Wie beim Alkohol dürfen Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige überhaupt kein Cannabis konsumieren, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen. Hier gilt weiterhin ein Grenzwert von 1,0 ng/ml.
Für Personen, die THC aus medizinischen Gründen und auf ärztliche Anordnung einnehmen, gilt der Grenzwert nicht. Auch die Verschärfung für die Kombination von Cannabis mit Alkohol greift in ihrem Fall nicht.
Wer wiederholt mit Cannabis am Steuer erwischt wird, dem drohen neben immer höheren Bußgeldern Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug. Autofahrer, die aufgrund des Cannabiskonsums nicht mehr in der Lage sind, ihr Fahrzeug sicher zu führen, begehen gemäß § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr. Wer dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann wegen Gefährdung des Strafverkehrs (§ 315c StGB) verurteilt werden.
THC-Kontrolle durch Speichel- und Bluttest
Eine Feststellung des THC-Werts soll per Speichel- bzw. Bluttest erfolgen. Um bei Verkehrskontrollen zu prüfen, ob ein Autofahrer Cannabis konsumiert hat, soll die Polizei zunächst das Erscheinungsbild berücksichtigen und auf rauschtypische Anzeichen wie gerötete Augen oder Sprachprobleme achten. Liegen diese vor, wird ein Speicheltest durchgeführt. Ist das Ergebnis positiv, kann zusätzlich ein Bluttest angeordnet werden. Aber auch wenn der Speicheltest negativ ist, kann die Polizei dennoch einen Bluttest veranlassen, wenn klare Ausfallerscheinungen beim Verkehrsteilnehmer zu erkennen sind.
Insbesondere Autofahrer, die zum wiederholten Mal mit 3,5 ng THC oder mehr im Blut erwischt wurden oder die möglicherweise eine Straftat begangen haben, weil sie gänzlich fahruntüchtig waren bzw. den Straßenverkehr gefährdet haben, sollten so wenig Aussagen wie möglich machen, keinen freiwilligen Tests zustimmen und umgehend einen Anwalt einschalten. In der Anwaltskanzlei Lenné stehen wir Ihnen zur Seite und versuchen, je nach Sachlage, ihren Führerschein zu retten bzw. den Vorwurf einer Straftat auszuräumen. Lassen Sie sich zu Ihrem Fall bei einem unverbindlichen Erstgespräch von uns beraten.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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